Von Ulrike Schödel, 11.03.10, 07:00h, aktualisiert 11.03.10, 11:32h
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat gestern die 50-jährige Ehefrau wegen Totschlags angeklagt. Was am Silvesterabend zwischen den Eheleuten, die 24 Jahre miteinander verheiratet waren und zwei erwachsene Kinder haben, geschehen ist, stellt sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft wie folgt dar: Herbert und Almut, die sehr zurückgezogen lebten, wollten den Jahreswechsel alleine feiern. Am späten Nachmittag versorgten sie ihre vielen Tiere - darunter Hunde und Pferde, aber auch Vögel und Schildkröten. Am Abend trank er Bier und sie Sekt, zwischendurch wohl auch mal ein Glas Whisky.
Dann soll es zwischen den Ehepartnern zu einer Auseinandersetzung gekommen sein - ein Streit, der sich in den letzten Jahren häufiger entzündet habe. Herbert soll sehr eifersüchtig gewesen sein und ständig den Verdacht gehegt haben, dass Almut B. sexuelle Kontakte zu jüngeren Männern habe. Dies habe seine Ehefrau jedoch immer bestritten.
Als der Streit in der Silvesternacht eskalierte, soll er den Dolch, der noch nicht an der Wand montiert war, ergriffen, seine Ehefrau bedroht und mit folgenden Worten beschimpft haben: „Kleine Nutte, geh doch zu deinem 30-jährigen Typen!“ Almut B. habe daraufhin ebenfalls nach der Waffe gegriffen. Es sei zum Gerangel gekommen. Plötzlich habe sie den Dolch in der Hand gehabt. Laut Anklage stach sie dann mit großer Wucht in die linke Brustseite ihres Mannes. Mit dem Stich - 22,5 Zentimeter tief - traf die 50-Jährige dessen Herz und Leber.
„Wirf den Dolch in den Teich“
Dramatische Minuten folgten. Almut B. versuchte, mit seinem T-Shirt und mit Küchenpapier die starke Blutung zu stoppen. Doch Herbert B. verblutete innerhalb kurzer Zeit. Seine letzten Worte an seine Ehefrau, so zumindest hat sie es später den Ermittlern erzählt, seien gewesen, sie solle den Dolch in den Teich werfen. Was sie auch tat.
Zuvor jedoch alarmierte sie - wenige Sekunden vor Mitternacht - Polizei und Rettungsdienst. Den Sanitätern lief sie blutüberströmt entgegen, da sich die 50-Jährige ausgeschlossen hatte. Die Sanitäter mussten die Terrassentür zur Küche gewaltsam öffnen. Doch der Notarzt konnte nur noch den Tod von Herbert B. feststellen.
Almut B. hatte noch am Tatort gegenüber der Polizei eingeräumt, dass sie ihren Ehemann getötet habe. Allerdings habe sie ihn nicht umbringen wollen, sondern höchstens verletzen. Dennoch ist sie jetzt wegen Totschlags angeklagt. Denn, so die Begründung des ermittelnden Staatsanwalts, es sei extrem gefährlich, mit einem Messer so tief in die Herzgegend zu stechen: „Da muss man damit rechnen, dass der andere stirbt.“
Almut B. sitzt seit Neujahr in Untersuchungshaft im Kölner Frauengefängnis. Zur Tatzeit hatte sie 1,6 Promille Alkohol im Blut.
Der Prozess vor dem Bonner Schwurgericht beginnt Mitte Mai.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige