Erstellt 12.03.10, 21:31h
Das erste Kölner Urteil war vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) aufgehoben worden, nachdem die Verteidigung Revision eingelegt hatte. Der BGH-Senat kritisierte „unzutreffende Erwägungen bei der Strafzumessung“. Der Angeklagte hatte den tödlichen Übergriff im ersten Prozess als einen „Quasi-Unglücksfall“ dargestellt, nachdem ihn sein Opfer immer wieder gedemütigt und gequält habe.
Als er die Frau schließlich vor die Tür setzte, sei sie kurz danach zurückgekehrt. Da habe er ihr mit der Messerattacke „nur Angst machen“ wollen. Bei der gestrigen Verhandlung verzichtete Richter Heinz Hemmers darauf, eine neue Beweisaufnahme in dem Fall zu unternehmen. Er bestätigte das Urteil aus dem vorigen Jahr, reduzierte zugleich aber das Strafmaß von fünf Jahren auf vier Jahre und drei Monate Gefängnis. (huh)
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