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Vorerst kein Urteil im Mordprozess

Von ULRIKE SCHÖDEL, 16.03.10, 07:18h

Die Rituale waren wie immer: Alle Prozessbeteiligen, die Staatsanwältin, die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger standen bereit und rechneten mit einem Urteil. Aber bereits...

BONN. Die Rituale waren wie immer: Alle Prozessbeteiligen, die Staatsanwältin, die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger standen bereit und rechneten mit einem Urteil. Aber bereits beim Einzug der fünf Richter des Bonner Schwurgerichts in den Saal stimmte in dem gewohnten Bild etwas nicht: Dem Vorsitzenden fehlte gestern das übliche Papierkonvolut in seinen Händen, in der die Urteilsbegründung geschrieben steht. Dann die Überraschung: Im Bonner Mordprozess um den Tod einer 37-jährigen Prostituierten gab es weder, wie gefordert, eine lebenslange Haft noch einen Freispruch. Das Urteil gegen einen 50-jährigen Angeklagten und seine mutmaßliche 35-jährige Komplizin ist damit vorerst geplatzt.

Zwei Gründe hat die Kammer angegeben, warum noch einmal nachgedacht werden muss: Nicht auszuschließen sei, dass die Prostituierte viel früher getötet wurde, als die Staatsanwältin es angenommen hat, nämlich anstatt am Nachmittag des 27. Juni 2009 bereits in der Nacht zuvor. Zu dem Zeitpunkt also, als der Angeklagte sich von der Prostituierten einen Termin geben ließ, um sie um ihre Ersparnisse in Höhe von rund 40 000 Euro zu berauben. So wie es ursprünglich von ihm und seiner mitangeklagten Freundin und Kollegin des Opfers geplant gewesen war.

Der Angeklagte hatte jedoch beteuert, dass er unverrichteter Dinge gegangen sei, die Prostituierte habe ihm Leid getan. Daraufhin ging die Staatsanwältin davon aus, dass er am Nachmittag, fast zwölf Stunden später, wieder gekommen sei und die Tat umgesetzt habe. Nicht zuletzt, weil eine der Frauen im Bordell das Opfer noch kurz vorher gesehen haben will.

Auch die Verteidigung war gestern sehr überrascht, dass es kein Urteil gab: Denn mit dem Hinweis der Kammer, so Anwalt Rene Gülpen, müsse man wieder von vorne anfangen: „Alles, wovon wir bislang ausgegangen sind, stimmt jetzt nicht mehr."

Der zweiten Hinweis der Richter betrifft die mitangeklagte 35-Jährige. Bei ihr käme, wie bereits von der Staatsanwältin gefordert, auch eine Verurteilung als Mittäterin und nicht nur als Anstifterin in Frage.

In der kommenden Woche wird der Prozess erst einmal fortgesetzt.



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