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Plötzliche Wende im Mordprozess

Erstellt 16.03.10, 07:09h

Die Staatsanwältin und auch die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger hatten mit einem Urteil gerechnet. Dann aber gab's eine Überraschung: Im Mordprozess des Bonner...

BONN / SANKT AUGUSTIN. Die Staatsanwältin und auch die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger hatten mit einem Urteil gerechnet. Dann aber gabs eine Überraschung: Im Mordprozess des Bonner Schwurgerichts um den Tod einer 37-jährigen Prostituierten gab es gestern weder ein „Lebenslang“ noch einen Freispruch. Das Urteil gegen einen 50-jährigen Angeklagten und seine mutmaßliche Komplizin (35) ist vorerst geplatzt.

Zwei Gründe gab die Kammer an, warum noch einmal nachgedacht werden muss. Nicht auszuschließen sei, dass die Prostituierte viel früher getötet wurde, als die Staatsanwältin es angenommen hat: anstatt am Nachmittag des 27. Juni 2009 bereits in der Nacht zuvor. Zu dem Zeitpunkt also, als der Angeklagte sich von der Prostituierten einen Termin geben ließ, um sie um ihre Ersparnisse von rund 40 000 Euro zu bringen So, wie es ursprünglich von ihm und seiner mitangeklagten Freundin und Kollegin des Opfers geplant gewesen war. Der Angeklagte hatte jedoch beteuert, dass er unverrichteter Dinge gegangen sei, die Prostituierte habe ihm Leid getan.

Daraufhin ging die Staatsanwältin davon aus, dass er am Nachmittag - fast zwölf Stunden später - wieder gekommen ist und die Tat begangen hat. Nicht zuletzt, weil eine der Frauen im Bordell das Opfer noch kurz vorher gesehen haben will.

Auch die Verteidigung war sehr überrascht, dass es kein Urteil gab: Denn mit dem Hinweis der Kammer „müssen wir wieder von vorn anfangen“, sagte René Gülpen: „Alles wovon wir bislang ausgegangen sind, stimmt jetzt nicht mehr.“ Der zweite Hinweis der Richter betrifft die Komplizin: Bei der 35-Jährigen komme, wie bereits von der Staatsanwältin gefordert, auch eine Verurteilung als Mittäterin und nicht nur als Anstifterin in Frage. Nächste Woche wird der Prozess fortgesetzt. (ucs)



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