Von Hartmut Wilmes, 15.03.10, 19:53h, aktualisiert 16.03.10, 09:40h
Ohne Zustimmung der Erben sei ein solcher Eingriff nicht statthaft, meint der Urheberrechtsexperte, der „ziemlich zuversichtlich“ ist, mit einer entsprechenden Klage Erfolg zu haben. Zuvor hat er gestern die Ratsfraktionen angeschrieben und ihnen die Abkehr vom Neubaubeschluss nahe gelegt. Er wundere sich, so Jacobs zur Rundschau, „über das unprofessionelle Vorgehen der Stadt, die sich vorher offenbar nicht über die Rechtslage in diesem Fall informiert hat“.
Baudezernent Bernd Streitberger erklärte dazu, man sei bei sehr wohl vorgenommenen Vorab-Recherchen nicht auf Personen gestoßen, die Riphahns Urheberrecht heute wahrnähmen. Der Sachverhalt werde nun einerseits bezüglich der Erben und andererseits bezüglich des Ensembleschutzes genau geprüft. „Das Urheberrecht ist da sehr heikel - Sie dürfen etwa ein Gebäude ersatzlos wegnehmen, aber nicht verändern“.
Auch Kulturdezernent Georg Quander verweist auf die laufende Prüfung der Sache: „Gerade bei Riphahn gibt es viele unterschiedliche Entwurfsstadien und -varianten. Das macht die Urheberrechtsfragen diffizil. Ich frage mich außerdem, wo die Rechteinhaber eigentlich in den letzten 40 Jahren waren: Die Kinderoper im Foyer, die Container im ,Ehrenhof vor der Schlosserei oder der neue Erfrischungsraum - das ist auch alles andere als die reine Riphahn-Lehre“.
Jacobs vermutet unterdessen, dass die Stadtverwaltung zuvor nicht genau genug zwischen öffentlichem Denkmal- und privatem Urheberrecht unterschieden habe. Ersteres erlaubt Eingriffe, wenn etwa einer Kommune der Erhalt eines Denkmals aus finanziellen Gründen nicht mehr zuzumuten ist, letzteres schützt die Interessen des Architekten für 70 Jahre.
Der Anwalt sieht deutliche Parallelen zu seinem Stuttgarter Mandat, wo er die Erben des Hauptbahnhofs-Architekten Paul Bonatz vertritt. Auch in diesem Fall werde mit dem Neubau unzulässig in die historische Substanz eingegriffen. Von einer einstweiligen Verfügung in dieser Sache hatte Jacobs seinem Mandanten allerdings wegen des hohen Prozess- und Schadenersatzrisikos abgeraten.
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22. April 2012,
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