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Intensivtäter kann sich Bewährung noch verdienen

Von ULRIKE SCHÖDEL, 17.03.10, 07:18h

Sascha S. (Name geändert) war offenbar überall und nirgends zuhause. Der 16-Jährige hatte „keinen Bock“ mehr auf Schule, rauchte sich hier und da ein Pfeifchen, traf...

BONN. Sascha S. (Name geändert) war offenbar überall und nirgends zuhause. Der 16-Jährige hatte „keinen Bock“ mehr auf Schule, rauchte sich hier und da ein Pfeifchen, traf sich mit Kumpels, hing ab oder streifte durch Bonn: Mal tauchte er auf Pausenhöfen von Schulen auf, mal am Hauptbahnhof oder auch auf einer Schlittschuhbahn in der City, vor allem um Handys oder Geld abzuzocken. Oder man traf ihn vor einem Supermarkt in der Nordstadt, wo er sich drei Pakete Kaugummis aus der Auslage nahm. Hätte sich ihm einer in den Weg gestellt, er hätte ihn mit K.o.-Spray wehrlos gemacht. Innerhalb eines Jahres, so registrierte ein Polizeibeamter, der für Intensivstraftäter zuständig ist, gab es mindestens 18 Straftaten von Sascha. Als er kurz vor Weihnachten 2009 festgenommen wird, ist er gerade 17 Jahre alt.

Handys

abgezockt

Zwei Monate musste der Jugendliche in der Untersuchungshaft auf seinen Prozess warten. Die Anklage warf ihm mehrfachen Raub, schwere räuberische Erpressungen, Diebstahl und Körperverletzung vor. In den meisten Fällen hatte Sascha S. unter Bekannten Handys abgezockt. Dabei hat er den meist Gleichaltrigen damit gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht spurten. Er hatte sie an die Wand gedrückt, um ans Portemonnaie in der Hosentasche mit fünf Euro zu kommen. Oder er schlug zu. Aus Angst rückten die Opfer alles raus, was er wollte.

Zu den kriminellen Ausflügen gehörte auch, mit einem Kumpel in eine Grundschule in Kessenich einzusteigen, die Tür zu einem Klassenzimmer zu öffnen und Knallkörper hineinzuwerfen. Die Erst- und Zweitklässler kamen noch mit einem Schrecken davon, keiner wurde verletzt. Oder er griff eine 91-Jährige an, deren Handtasche am Korb ihres Rollators hing. Auffällig war, dass die Raubtaten immer brutaler und die Drohungen immer erbarmungsloser wurden. Kurz vor seiner Verhaftung drohte er einem seiner Opfer mit dem Tod, wenn er die Strafanzeige nicht zurückziehen sollte.

Das Jugendschöffengericht hat Sascha S. in einem - wegen seines Alters - nicht öffentlichen Prozess wegen sieben Straftaten (die anderen Fälle wurden eingestellt) zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Allerdings hat das Gericht dem 17-Jährigen, der kleinlaut alles gestanden hatte, noch eine Chance gegeben- mit einer Regelung die im Jugendgerichtsgesetz vorgesehen ist (siehe Kasten). Demnach kann sich Sascha S. im kommenden halben Jahr noch eine Bewährung verdienen, wenn er einige Auflagen beachtet: Dazu gehören unter anderem sich aus Drogenkreisen fernzuhalten und unverzüglich eine Drogentherapie zu machen. Nach fast zweijährigem Schuleschwänzen muss er sofort wieder zum Unterricht gehen.

Wenn er es schaffen sollte, braucht Sascha S. nicht in den Knast.



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