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Kommentar zum Archiv-Prozess

Nur ein Auftakt

Von Stefan Sommer, 16.03.10, 22:21h

Klare Niederlage für die Kläger im ersten Prozess um den Einsturz des Archivs: Das Landgericht hat die Forderung von drei privaten Leihgebern, die Schadensersatzpflicht der Stadt festzustellen, ohne Wenn und Aber abgewiesen

Kölner Stadtarchiv
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Rund ein Jahr her ist der Einsturz des Kölner Stadtarchivs. (Bild: kr)
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Rund ein Jahr her ist der Einsturz des Kölner Stadtarchivs. (Bild: kr)
Köln - Die Kommune sei ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen, meinen die Richter. Ein Urteil, das heftigste Schelte auslöste. Sicher ist es überzogen, gleich von einem „Tiefpunkt in der Geschichte der Kölner Justiz“ zu sprechen, wie dies der Anwalt der Kläger tut.

Aber die Verärgerung und Enttäuschung derer, die ihre Schätze der Stadt anvertrauten, ist doch verständlich. Obwohl es ja Warnhinweise wie erhebliche Setzrisse und verbogene Türen gab, soll es genügend Kontrollen gegeben haben - daran haben die Leihgeber schwer zu kauen.

Es ging gestern nicht um die Einsturzursache, sondern um zivilrechtliche Forderungen. Wegweisend ist das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, in keiner Hinsicht. Viele Prozesse werden folgen. Und sicher wird kaum einer so schnell über die Bühne gehen wie der erste.



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