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Polizeibeamter

Jugendlicher vom „Ersatzvater“ missbraucht

Erstellt 17.03.10, 20:48h

Ein 42 Jahre alter Polizeibeamter im Rang eines Oberkommissars ist gestern von einem Schöffengericht am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.

Ein 42 Jahre alter Polizeibeamter im Rang eines Oberkommissars ist gestern von einem Schöffengericht am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er über Jahre hinweg den seinerzeit minderjährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht hatte.

Weil der Angeklagte die Taten nicht einräumte, musste das heute 22-jährige mutmaßliche Opfer im Zeugenstand aussagen. Dabei belastete der Student den Angeklagten. Eine Aussagepsychologin bescheinigte dem 22-Jährigen, dass seine Aussage glaubwürdig sei. Verteidigerin Gabriele Jansen dagegen bezeichnete das Gutachten als „unwissenschaftlich“; es sei zudem mit gravierenden Fehlern behaftet. Im Auftrag ihres Mandanten hatte sie die Diplom-Psychologin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Gericht wies dies als ebenso unbegründet zurück wie den Antrag, einen weiteren Aussagegutachter hinzuzuziehen.

Der 22-Jährige hatte im Zeugenstand erklärt, zu ersten sexuellen Kontakten mit dem Angeklagten, den er als „väterlichen Freund“ empfunden habe, sei es während eines Urlaubs in Tunesien gekommen. Weil der Angeklagte stets ein offenes Ohr für ihn hatte, ihm bei schulischen Fragen half und ihn und seine Mutter auch finanziell unterstützte, habe er ihn sozusagen als Ersatzvater empfunden, sagte der Student, dessen leiblicher Vater ebenfalls Polizist ist. Die Gutachterin hatte dieses Verhalten des Angeklagten als „subtile Täterstrategie“ bezeichnet.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert und im Verlauf des Prozesses wiederholt auf „gravierende rechtliche Fehler“ der Anklageschrift hingewiesen. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft beantragt, noch im Gerichtssaal kündigte sie Berufung an. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, droht dem Angeklagten die Entlassung aus dem Polizeidienst. (huh)



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