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Bundeswehrsoldat als Verkehrsrowdy

Von ULRIKE SCHÖDEL, 19.03.10, 07:18h

Der Autofahrer Manfred B. (Name geändert) versuchte an diesem 4. September 2009 ganz ruhig zu bleiben. Auf der Autobahn 61, kurz vor der Ausfahrt Heimzerheim, drängelte hinter...

BONN / SWISTTAL. Der Autofahrer Manfred B. (Name geändert) versuchte an diesem 4. September 2009 ganz ruhig zu bleiben. Auf der Autobahn 61, kurz vor der Ausfahrt Heimzerheim, drängelte hinter ihm ein Golf mit drei jungen Leuten: Die Motorhaube, erinnerte sich der 45-Jährige jetzt als Zeuge vor Gericht, sei nicht mehr zu sehen gewesen. Alles Drängeln aber half nicht, auch Manfred B. kam nicht weiter: Vor ihm fuhr ein Lastwagen, der in diesem Baustellenabschnitt nicht zu überholen war. Der junge Verfolger versuchte dennoch alle möglichen riskanten Überholmanöver, um die Hindernisse auszubremsen. „Da ich damit gerechnet habe“, so Manfred B., „habe ich mich nicht provozieren lassen und bin defensiv gefahren." Sonst hätte es bestimmt geknallt.

Aber damit nicht genug. Nach der Baustelle drehte der junge Fahrer durch: Er überholte den Laster auf dem Standstreifen und versuchte abschließend wiederholt auf die überfüllte rechte Spur zu schwenken. Mit der Zickzack-Fahrerei auf der Standspur touchierte er auch fast das Auto von Manfred B. Die Geduld des 45-Jährigen war nun zu Ende: Er zeigte die riskante Fahrerei und Nötigung an.

Die Rüpelei auf der Autobahn war nicht die einzige gravierende Straftat, die der 19-jährige Bundeswehrsoldat begangen hat: Drei Monate später fuhr er mit über 1 Promille über den Bertha-von-Suttner-Platz, übersah eine rote Ampel und bog verbotenerweise nach links über alle Straßenbahnschienen in die Sandkaule ein.

Einer Freundin, mit der er zuvor in einer Disco gewesen sei, sei es schlecht gegangen, da wollte er ein Kavalier sein. „Als Kavalier hätten Sie lieber ein Taxi gerufen, als sich betrunken ins Auto zu setzen“, konterte die Amtsrichterin und verurteilte den 19-Jährigen schließlich wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheitsfahrt zu 2250 Euro Geldstrafe. Darüber hinaus entzog sie dem Zeitsoldaten, der sich für acht Jahre bei Bund verpflichtet hat, für weitere neun Monate den Führerschein.

Eine Strafe, wie sie auch jeder Erwachsene bekommen hätte. Denn obwohl der Angeklagte zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war gewesen war, wurde er nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt: Dieses Verkehrsvergehen, so die Richterin, sei „nicht zwingend eine jugendtypische Dummheit". Rücksichtslose Fahrer, die gäbe es mit 18 oder 30 Jahren und noch älter. Der Soldat, der eine Ausbildung bei der Luftwaffe macht, muss mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen seines Dienstherrn rechnen.



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