Von ULRIKE SCHÖDEL, 19.03.10, 07:18h
Aber damit nicht genug. Nach der Baustelle drehte der junge Fahrer durch: Er überholte den Laster auf dem Standstreifen und versuchte abschließend wiederholt auf die überfüllte rechte Spur zu schwenken. Mit der Zickzack-Fahrerei auf der Standspur touchierte er auch fast das Auto von Manfred B. Die Geduld des 45-Jährigen war nun zu Ende: Er zeigte die riskante Fahrerei und Nötigung an.
Die Rüpelei auf der Autobahn war nicht die einzige gravierende Straftat, die der 19-jährige Bundeswehrsoldat begangen hat: Drei Monate später fuhr er mit über 1 Promille über den Bertha-von-Suttner-Platz, übersah eine rote Ampel und bog verbotenerweise nach links über alle Straßenbahnschienen in die Sandkaule ein.
Einer Freundin, mit der er zuvor in einer Disco gewesen sei, sei es schlecht gegangen, da wollte er ein Kavalier sein. Als Kavalier hätten Sie lieber ein Taxi gerufen, als sich betrunken ins Auto zu setzen, konterte die Amtsrichterin und verurteilte den 19-Jährigen schließlich wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheitsfahrt zu 2250 Euro Geldstrafe. Darüber hinaus entzog sie dem Zeitsoldaten, der sich für acht Jahre bei Bund verpflichtet hat, für weitere neun Monate den Führerschein.
Eine Strafe, wie sie auch jeder Erwachsene bekommen hätte. Denn obwohl der Angeklagte zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war gewesen war, wurde er nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt: Dieses Verkehrsvergehen, so die Richterin, sei nicht zwingend eine jugendtypische Dummheit". Rücksichtslose Fahrer, die gäbe es mit 18 oder 30 Jahren und noch älter. Der Soldat, der eine Ausbildung bei der Luftwaffe macht, muss mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen seines Dienstherrn rechnen.
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