Von ANDREAS ARNOLD, 19.03.10, 07:06h
Das knappe Dutzend Zuschauer quittierte den Ausgang des Prozesses im Gerichtssaal mit lautem Beifall. Die Aggerenergie kann gegen das Gummersbacher Urteil binnen eines Monats Berufung einlegen, so dass dann am Kölner Landgericht erneut verhandelt werden müsste.
Und genau das will Aggerenergiechef Frank Röttger tun. Das Urteil wollte er gestern nicht weiter kommentieren und verwies darauf, dass ihm noch keine schriftliche Begründung vorliege. Im konkreten Fall hatte der Kläger der Preiserhöhung zum 1. Oktober 2005 am 12. Oktober widersprochen und damit in den Augen des Gerichts zeitnah und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er der Erhöhung nicht zustimme, sagte Liebich. Somit sei für die Aggerenergie auch erkennbar gewesen, dass ihr Kunde keinen neuen Vertrag habe abschließen wollen.
Energielieferer
geht in Berufung
Weitere Widersprüche gegen Preiserhöhungen waren in den Augen des Gerichts nach einem Artikel in unserer Schwesterzeitung, der Oberbergischen Volkszeitung, vom 9. November 2005 nicht nötig. In diesem hatte der damalige Geschäftsführer der Aggergas, Günter Schibbe, erklärt: Wir behandeln alle Kunden gleich. Es wird also keinen Unterschied zwischen den Kunden geben, die uns ihre Vorbehaltszahlung schriftlich mitteilen, noch denjenigen, die nicht geschrieben haben.
Nach der Veröffentlichung dieses Zeitungsartikels habe die Aggerenergie in dem widerspruchslosen Verhalten des Klägers keine Annahme eines neuen Vertrages sehen können, fand Liebich. Dass der Kunde weiter Gas entnommen und widerspruchslos gezahlt habe, bedeute nicht, dass er damit den neuen Vertrag akzeptiert hat, so die Richterin. Somit könnte die Aussage des ehemaligen Chefs der Aggergas das Unternehmen noch teuer zu stehen kommen.
Wie das Amtsgericht mit den übrigen Verfahren umgehen wird, kann dessen Leiterin Johanna Saul-Krickeberg noch nicht absehen. Zuerst müsse man abwarten, ob die Aggerenergie Berufung einlege, und wie dann das Landgericht entscheide. Für den Fall, dass das Landgericht das Gummersbacher Urteil bestätigt, könnte der erste Prozess durchaus Mustercharakter für weitere Verfahren haben, so Saul-Krickeberg. Wir haben viele Fälle, die ähnlich gelagert sind. Wie man diese wertet, hänge auch davon ab, wie sich die Anwälte der Parteien verständigten. Es könne also auch sein, dass jede der knapp 200 Klagen abgearbeitet werden muss.
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