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Vermeintlich teure Flüge sind manchmal doch billiger

Erstellt 08.03.10, 17:07h

Auch mit Flügen, die auf den ersten Blick teuer erscheinen, fliegen Reisende manchmal am günstigsten. Denn nicht jedes billige Angebot enthält bereits alle Gebühren, Steuern und andere Kosten, die dann als Zuschläge hinzukommen.

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Vom Ausgangspreis eines Fluges sollten sich Reisende nicht täuschen lassen - oft sind Gebühren und Steuern noch nicht enthalten. (Bild: dpa)
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Vom Ausgangspreis eines Fluges sollten sich Reisende nicht täuschen lassen - oft sind Gebühren und Steuern noch nicht enthalten. (Bild: dpa)

Berlin - Auch mit Flügen, die auf den ersten Blick teuer erscheinen, fliegen Reisende manchmal am günstigsten. Denn nicht jedes billige Angebot enthält bereits alle Gebühren, Steuern und andere Kosten, die dann als Zuschläge hinzukommen.

Das gilt beispielsweise häufig fürs Gepäck, das aufgegeben wird. «Teurere Flüge können sich lohnen, wenn die gewünschten Leistungen bereits im Flugpreis enthalten sind», erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Es engagiert sich derzeit in einer gemeinsamen Aktion mit anderen europäischen Behörden gegen die Täuschung von reisenden Verbrauchern.

Nicht alle Reiseanbieter im Interner seien seriös, warnt das BVL. Es rät, vor einer Buchung immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters genau zu lesen und diese nicht zu akzeptieren, wenn etwas darin unklar bleibt. Wenn sich ein Reiseangebot auch an deutsche Verbraucher richtet, müssten die AGB auf Deutsch zur Verfügung stehen. Vorsichtig sein sollten Touristen bei besonders günstigen Reisen mit Gratiszugaben oder «zusätzlichen Ausflügen», hinter denen sich Verkaufsveranstaltungen verbergen könnten.

Bei Flugreisen sollten Urlauber darauf achten, welcher Flughafen tatsächlich das Ziel ist - denn einige Airlines ließen ihre Maschinen auf entlegenen Kleinflughäfen landen, um Flughafengebühren zu sparen. Der teure Transfer ins Stadtzentrum müsse dann vom Reisenden selbst bezahlt werden, warnt das Bundesamt.

Allgemeine Informationen zu grenzüberschreitenden Reisen: www.portal21.de, Rubrik «Verbraucherschutz»

(dpa/tmn)


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