Erstellt 11.03.10, 11:31h, aktualisiert 17.03.10, 10:46h
Berlin - Benötigen Kinder nach einem beruflich bedingten Umzug Nachhilfe, können die Eltern die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für jedes Kind lassen sich bis zu 1584 Euro als Werbungskosten geltend machen, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Zusätzlicher Unterricht könne beispielsweise notwendig werden, weil die neue Schule weiter im Unterrichtsstoff ist oder andere Schwerpunkte gesetzt hat. Die Aufwendungen für Nachhilfe werden aber nur anteilig berücksichtigt. Kosten bis zur Hälfte des Höchstbetrags - also 792 Euro - können zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Weitere Kosten bis zum Maximalbetrag von 1584 Euro werden nur noch zu 75 Prozent angerechnet.
(dpa/tmn)| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
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