Schriftgröße

Strikte Regeln für Werbung auf Kinder-Websites gefordert

Von Christine Cornelius, 12.03.10, 17:46h

Gewinnspiel hier, Wissenstest dort - und mittendrin ein Werbe-Banner: Auf vielen Websites für Kinder ist Reklame versteckt. So sehr, dass Verbraucherschützer jetzt strengere Regeln zum Schutz der jungen Surfer fordern.

Kinder als Werbekunden
Bild vergrößern
Jüngere Kinder reagieren direkt auf Werbung - Verbraucherschützer fordern deshalb, Reklame im Internet deutlicher zu kennzeichnen. (Bild: dpa)
Kinder als Werbekunden
Bild verkleinern
Jüngere Kinder reagieren direkt auf Werbung - Verbraucherschützer fordern deshalb, Reklame im Internet deutlicher zu kennzeichnen. (Bild: dpa)

Berlin - Gewinnspiel hier, Wissenstest dort - und mittendrin ein Werbe-Banner: Auf vielen Websites für Kinder ist Reklame versteckt. So sehr, dass Verbraucherschützer jetzt strengere Regeln zum Schutz der jungen Surfer fordern.

Die Internetseite ist knallbunt, überall blitzt und blinkt es. Alle paar Sekunden öffnet sich ein neues Fenster mit einem kessen Spruch oder einem hippen Bild. Comic-Figuren tauchen neben Gewinnspielen auf, Wissenstests konkurrieren mit Geschicklichkeitsspielen. Zwischendrin immer wieder eingebaute Werbeanzeigen, die den übrigen Bildern verblüffend ähnlich sehen. Viel zu ähnlich, findet Verbraucherschützerin Carola Elbrecht. Da nützt auch der kleine Schriftzug «Werbung» wenig. Kinderaugen könnten diesen feinen Unterschied oft nicht erkennen.

Seiten wie diese sind im Internet kein Einzelfall. Viele Betreiber machten sich bei der Gestaltung ihrer Kinderseiten zu wenig Gedanken, bemängelt die Verbraucherschützerin. Sie ist Leiterin des Projekts «Verbraucherrechte in der digitalen Welt» beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser fordert von den Betreibern von Kinderwebseiten mehr Sensibilität. Bei der Platzierung von Kinderwerbung im Internet müsse ein strengerer Maßstab gelten als bei Reklame für Erwachsene.

Die ersten Klagen des Bundesverbandes gegen Betreiber seien auf dem Weg. Geahndet werden sollen Verstöße gegen das Telemediengesetz, den Jugendmedienschutzvertrag sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sagt Elbrecht.

Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. «Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen.» Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären.

Kinder sind allerdings auch selbst zahlungskräftige Kunden: Durchschnittlich 17,61 Euro Taschengeld bekommen die 9- bis 14- Jährigen laut der jüngsten Erhebung des bundesweiten Kinderbarometers der Landesbausparkassen jeden Monat.

Stefan Aufenanger, Professor für Medienpädagogik an der Universität Mainz weist darauf hin, dass Kinder etwa im Alter von zwölf Jahren eine negative Haltung zu Werbung einnähmen. Entscheidender sei dann, was Gleichaltrige über ein Produkt oder eine Marke denken. Aber: «Jüngere Kinder reagieren relativ direkt auf Werbung, das heißt sie wollen auch Schokolade, wenn gerade dafür Werbung gemacht wird.»

Elbrecht fordert, Reklame sollte schon für Kindergartenkinder leicht als solche erkennbar sein - zum Beispiel durch eine deutliche farbliche Kennzeichnung. Auf keinen Fall dürfe die Werbung innerhalb der Inhalte erscheinen. Denkbar sei, Anzeigen an den Rand einer Internetseite zu verbannen. Am besten seien natürlich Kinderseiten, die ganz auf Werbung verzichten.

«So etwas geht einfach nicht», sagt Elbrecht, während sie auf einer anderen Seite herumklickt. Hier müssen sich die Kinder erst einen zwanzigsekündigen Werbefilm ansehen, bevor sie zum eigentlichen Inhalt kommen. «Das ist unverlangte Werbung, die sich auch nicht wegklicken lässt.» Kinder könnten Filme wie diese nicht zuordnen. Häufig sei sie auch auf Werbung gestoßen, die als Spiel getarnt war.

«Erwachsene sind erfahrener und können Werbung leichter als solche erkennen», sagt die Verbraucherschützerin. Auch seien sie eher in der Lage, Nachteile der angebotenen Produkte abzuschätzen. Bedenklich findet Elbrecht vor allem Weiterleitungen auf Seiten mit nicht altersgerechten Inhalten, etwa Filme mit Gewaltszenen.

Einen Etappensieg im Streit um Kinderwerbung erzielten Verbraucherschützer bereits Ende 2008: Mit der Neufassung des Wettbewerbsrechts wurden direkte Kaufaufforderungen an Kinder verboten. Slogans wie «Hol' dir die neue Zeitschrift!» sind seither tabu.

(dpa)


Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige

Extra


Anzeige


REISEWETTER


Videonews Lifestyle


Bussgeldkatalog


Rundschau-Quiz


Extra


Extra


Geld und Recht


Auto


Gesundheit


Reisen


Wohnen


Familie


Natur


Stromvergleich

Tarife vergleichen, wechseln und sparen!
Stromverbrauch kWh/Jahr
Postleitzahl

Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Extra


Dienste