Von Albert Huhn, 12.03.10, 15:07h, aktualisiert 12.03.10, 21:36h
Das Teilgeständnis am zweiten Verhandlungstag ist das Ergebnis einer Übereinkunft zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht, wonach der gesundheitlich stark angeschlagene 71-Jährige mit einer kombinierten Freiheits- und Geldstrafe rechnen könne, wenn er insgesamt fünf konkrete Fälle der Anklage zugebe. Als Strafobergrenze nannte das Gericht eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung, eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen und eine zusätzliche Geldauflage, als Strafuntergrenze eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 650 Tagessätzen sowie eine zusätzliche Geldauflage. Diese fünf in der Vereinbarung genannten Fälle gestand Trienekens in seiner Erklärung gestern ausdrücklich ein.
Nach einer kurzen Verhandlungspause begann das Gericht mit der Verlesung von Urkunden und Vernehmungsprotokollen. Durch das Teilgeständnis des Angeklagten dürfte sich der ursprünglich auf 66 Verhandlungstage festgesetzte Prozess erheblich verkürzen. Damit steht acht Jahre nach Aufdeckung des Kölner Müllskandals der letzte Prozess gegen Trienekens vor dem Ende. Von der Vernehmung von Zeugen hat das Gericht bereits abgesehen.
Aus medizinischen Gründen darf gegen den an einer Herz- und Kreislauferkrankung leidenden Trienekens nur drei Stunden pro Tag verhandelt werden. Auch gestern kam er in Begleitung mehrerer Ärzte ins Gericht. Nach der bisherigen Terminplanung ist der 23. März als nächster Verhandlungstag vorgesehen. Dann wird auch mit einem Urteil gerechnet.
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