Von Detlef Fechtner, 12.03.10, 21:09h, aktualisiert 12.03.10, 21:11h
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, künftig nur noch spezielle Vorgaben für Reparatur und Wartung zu machen, nicht mehr für den Verkauf von Neuwagen - und lediglich eine letzte Übergangsfrist von drei Jahren vorzusehen. Nicht nur der Zentralverband deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (mit 39.000 Kfz-Meisterbetrieben), sondern auch Juristen wie der Vertriebsexperte Uwe Brossette von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke warnen vor dem Ende der alten GVO. Ohne sie wachse die Abhängigkeit der Händler von den Herstellern. Brossette bangt um die Chance von Autohäusern, mehrere Marken nebeneinander anzubieten oder durch Rückimporte aus EU-Nachbarländern günstigere Autos anbieten zu können. Händler seien ohne GVO weniger gegen Kündigungen ihrer Hersteller geschützt.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige