Erstellt 19.03.10, 09:14h, aktualisiert 19.03.10, 09:18h
Hausarrest in Chalet
Polanski war im vorigen September wegen eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Die amerikanischen Behörden werfen ihm vor, 1977 eine 13-Jährige missbraucht zu haben. Nach 42 Tagen in Untersuchungshaft war er damals vorzeitig entlassen worden, mit der Empfehlung an das Gericht, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Als sich abzeichnete, dass der Richter dem nicht folgen wird, floh Polanski nach Europa, wurde französischer Staatsbürger und reiste seitdem nicht mehr in die USA ein.
Gegen eine Millionen-Kaution wurde Polanski Anfang Dezember aus der Auslieferungshaft entlassen. Er bekam eine elektronische Fußfessel und darf sein Chalet im Prominentenort Gstaad nicht verlassen. Mitte Januar lehnte ein Richter in Los Angeles einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Verurteilung in Abwesenheit ab.
Ein Berufungsgericht hatte im Dezember angeregt, die Vorwürfe gegen den Filmemacher auch ohne seine Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 1970er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt einen Freispruch des 76-Jährigen rechtfertigen könnten. Auch die Fernsehdokumentation "Roman Polanski: Wanted and Desired" aus dem Jahr 2008 deckte juristische Pannen im Zusammenhang mit Richter Rittenband auf. (dpa, kr)
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