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DSF

„Ultimate Fighting” nicht mehr im TV

Erstellt 19.03.10, 18:02h

Die Landeszentrale für neue Medien hat dem Sender DSF verboten, den Kampfsport Ultimate Fighting weiterhin auszustrahlen. Als Grund wurden die massive Gewalt und Tabubrüche angeführt. Bei Ultimate Fighting treten zwei Kämpfer in einem Käfig gegeneinander an.

Ultimate Fighting Championship
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Das DSF darf "Ultimate Fighting" nicht mehr zeigen. (Bild: dpa)
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Das DSF darf "Ultimate Fighting" nicht mehr zeigen. (Bild: dpa)
MÜNCHEN - Der Kampfsport Ultimate Fighting darf nicht länger im Programm des Deutschen Sportfernsehens (DSF) ausgestrahlt werden. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am Freitag. Die drei Formate, die Samstagnacht laufen, sollen nach Wunsch der BLM durch andere genehmigungsfähige Programminhalte ersetzt werden. Als Grund nannte die BLM massive Gewalt und Tabubrüche. Beim Ultimate Fighting treten zwei Kämpfer in einer Art Käfig gegeneinander an. Schläge auf den Kopf und in den Bauch sind erlaubt, auch wenn der Gegner schon am Boden liegt.

   Das DSF müsse den Beschluss so schnell wie möglich umsetzen, erklärte die BLM. Sanktionen gebe es nicht, solange sich der Sender bemühe, die betreffenden sieben Stunden in der Woche mit einem anderen Programm zu füllen. DSF-Geschäftsführer Zeljko Karajica erklärte zu dem Beschluss: "Wir können uns dazu (...) noch nicht abschließend äußern, da wir zunächst intern prüfen, welche Konsequenzen diese Verfügung der BLM nach sich ziehen wird." Karajica verwies auf bestehende Verträge mit der "Ultimate Fighting Championship"-Organisation UFC.

"Wir halten es für ungewöhnlich, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite ohne Anhörung der betroffenen Parteien gefällt wurde", kritisierte UFC-Manager Marshall Zelaznik in einer Mitteilung. Die bisherigen UFC-Sendungen seien genehmigt worden, und an den Sendeinhalten habe sich nichts geändert. Zelaznik verwies zudem auf die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten, die die Ausstrahlung der Sendungen nach 23.00 Uhr für zulässig halte. (dpa)



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