Von Regina Bappert, 21.04.10, 07:03h
Die Grünen im Stadtrat wollen eine kleine Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergheim“. Darin soll festgelegt werden, dass alle Katzenhalter im Stadtgebiet Bergheim, die ihre Tiere ins Freie lassen, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen. Und: „Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.“ Für Züchter soll die Möglichkeit bestehen, eine Ausnahme von der Pflicht zu erwirken, wenn sie Kontrolle und Versorgung der Nachzucht nachweislich sicherstellen.
„Der unkontrollierte Anstieg der Katzenpopulation und damit auch der Fundkatzen hat im Bergheimer Stadtgebiet und darüber hinaus ein unerträgliches und nicht mehr beherrschbares Maß erreicht“, erläutern Marianne Rzadki und Peter Hirseler den Antrag der Fraktion der Grünen. Das systematische Kastrieren von frei lebenden Katzen sei die einzig vertretbare Maßnahme, um wirksam Einfluss zu nehmen auf die Population freilaufender Katzen, die sich in der Obhut von Menschen befänden.
Auch die Tierärzte, so die Grünen, unterstützten die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen. An Geldmangel soll die Maßnahme nicht scheitern. Die Frage der Kostenübernahme bei sozial schwach gestellten Katzenhaltern würden die Tierschutzvereine regeln, die in diesen Fällen kostenlos kastrierten.
Auch Landrat Werner Stump und das Veterinärsamt des Rhein-Erft-Kreis hatten sich bereits im Januar für die Kastrationspflicht bei Freigängerkatzen ausgesprochen. Die SPD-Fraktion hatte in einer Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie um Informationen über das Problem der streunenden Katzen im Rhein-Erft-Kreis gebeten.
„Die Tierheime sind seit Jahren überbelegt“
Wie der Landrat mitteilte, gebe es keine amtlichen Zahlen über das Vorkommen wild lebender Katzen in den Städten des Kreises. Es sei nicht bekannt, könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass es in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer Verschärfung des Problems gekommen sei. „Die Tierheime mit ihren Katzenhäusern sind schon seit vielen Jahren überbelegt“, heißt es in der Mitteilung.
Die Kastrationspflicht bei Katzen sei auch aus Gründen des Tierschutzes erforderlich, betonten sowohl der Landrat als auch die Bergheimer Grünen. Die früher verfolgte Idee, einfach das Füttern von streunenden Katzen zu verbieten, gilt heute als nicht mehr mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, da viele ausgesetzte Katzen nicht in der Lage seien, sich ihre Nahrung selbst zu fangen. Ohne Fütterung würden sie unter Qualen verhungern.
Eine noch geltende Vorschrift im Ortsrecht der Stadt Bergheim, die das Füttern von frei lebenden Katzen verbietet, wird aus diesem Grund in der Kreisstadt seit dem vergangenen Jahr nicht mehr verfolgt und soll demnächst gestrichen werden.
Katzenkastration ist Pflicht!
21.04.2010 | 13.55 Uhr | IG PRO KSVO
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