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Kundus-Untersuchungssausschuss

„Angriff hätte nicht erfolgen müssen“

Von Claudia Lepping, 22.04.10, 21:48h, aktualisiert 22.04.10, 21:48h

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss im Kundus-Untersuchungssauschuss Rede und Antwort stehen. Erst knapp drei Wochen später will er als Minister von weiteren Berichten erfahren haben und revidierte daraufhin sein Urteil.

Karl-Theodor zu Guttenberg
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Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nimmt im Kundus-Untersuchungsausschuss seinen Platz ein. (Bild: dpa)
Karl-Theodor zu Guttenberg
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Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nimmt im Kundus-Untersuchungsausschuss seinen Platz ein. (Bild: dpa)
BERLIN. Der Minister streitet nichts ab. Ohne viel Federlesens bestätigt Karl-Theodor zu Guttenberg im Kundus-Untersuchungsausschuss im Grunde alle Informationen, die auch die Rundschau zur Aufklärung des von dem deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Luftschlags am 4. September 2009 im nordafghanischen Kundus schon früh öffentlich gemacht hat: „Ja, der Angriff hätte nicht erfolgen müssen und dürfen, weil es keine unmittelbare Bedrohungslage gab“, sagt zu Guttenberg. „Ja, es gab sogar unter Militärs schon früh sehr unterschiedliche Meinungsbilder.“ Und schließlich: Ja, die Militärführung hat die politische Führung nicht hinreichend über die wahren Umstände informiert und somit ein Eigenleben geführt. Das sagt der Minister nicht wörtlich, das ist aber letztlich das Fazit seiner Aussage.

Gut eine Woche nach seinem Amtsantritt hatte Guttenberg am 6. November 2009 den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte, auf einer Sandbank festsitzende Tanklaster als „militärisch angemessen“ verteidigt. Das habe der Nato-Untersuchungsbericht trotz aller Kritik an einzelnen Verfahrensfehlern Kleins ergeben. Erst knapp drei Wochen später will er als Minister von weiteren Berichten erfahren haben - er revidierte sein Urteil. Für zu Guttenberg ist das bis heute kein Grund, zurückzutreten. „Ein Politiker sollte sich korrigieren, wenn er es besser weiß.“

Damals entließ er den Generalinspekteur (GI) Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert, weil diese ihm entscheidende Dokumente vorenthalten hätten. So habe Schneiderhan die Existenz eines Untersuchungsberichts der deutschen Feldjäger so lange verneint, bis er, zu Guttenberg, nachgehakt habe: „Gibt es noch etwas, das ich wissen muss?“ Erst da soll der GI eingeräumt haben, dass dieser Bericht „nachteilig für die Beurteilung Kleins“ sei.

Die Opposition von SPD, Grünen und Linken wird sich mit zu Guttenbergs Auftritt kaum zufrieden geben. Schneiderhan und Wichert hatten schon vor Wochen ausgesagt und bestritten, dass der deutsche Untersuchungsbericht belastendere Erkenntnisse enthalte als das Nato-Gutachten. Weil beide Berichte gleichen Inhalts seien, sei zu Guttenberg auch nur einer vorgelegt worden. Möglicherweise besteht der Ausschuss auf einer Gegenüberstellung der Zeugen; dann müssten sich Schneiderhan, Wichert und zu Guttenberg gemeinsam den Fragen stellen. Der Linken-Abgeordnete Jan van Aken deutet angriffslustig Ausdauer an: „Gibt es noch etwas, was wir wissen müssen? Liegen irgendwelche neue Dokumente vor, von denen Sie keine Ahnung haben?“ Zu Guttenberg stutzt. „Nein, so weit ich weiß.“



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