Von Ulrike Schödel, 11.05.10, 12:20h
Es war die erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Seit Anfang des Jahres sind in Köln, Aachen und Bonn drei internationale Handelskammern eingerichtet worden, in denen auf Wunsch der Parteien die mündliche Verhandlung auf Englisch geführt werden kann, ohne dass ein Dolmetscher dazwischen geschaltet wird.
Allerdings müssen beide Seiten übereinstimmend beantragen, dass auf einen Dolmetscher verzichtet wird und auch, dass der Rechtsstreit einen internationalen Bezug hat. Eingerichtet wurde am Oberlandesgericht (OLG) selbst auch ein Englisch sprechender Berufungssenat, der angerufen werden kann, wenn die erstinstanzliche Entscheidung angefochten wird. Wenn es nach den Wünschen der Wirtschaft geht, sollte diese Möglichkeit Alltag werden, begründet OLG-Präsident Johannes Riedel die Initiative.
Das Modellprojekt wird von den Rechtsanwaltskammern in Köln und Bonn unterstützt. Anwalt Guido Plassmeier: "Englisch ist zunehmend die Wirtschaftssprache, und wir dürfen nicht zulassen, dass alle Prozesse, in denen Englisch eine Rolle spielt, aus Deutschland abwandern, so wie es zurzeit häufig der Fall ist." Immer mehr Firmen seien auf internationalem Parkett zu Hause. Aber der Gerichtsstand kann nicht in Deutschland sein, da das Gerichtsverfassungsgesetz zwingend Deutsch als Gerichtssprache vorschreibt.
Um Deutschland als Justizstandort zu stärken, hat Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter einen Gesetzentwurf zu Englisch als Gerichtssprache vorgelegt. Darin ist geplant, dass nicht nur - wie bei den Pilotprojekten - die mündliche Verhandlung, sondern auch Klage, Protokoll und Urteil in englischer Sprache verfasst werden können. Bonn als Gerichtsstand sei bei ausländischen Firmen begehrt, bestätigt ein Justizsprecher: So liegt eine Klage einer asiatischen Firma vor, die Produkte nach Kanada liefert. Obwohl der Fall keinen Bezug zu Bonn hat, wird der Fall am Landgericht verhandelt.
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