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Obstbaumwart

Die „Apfelstraußwirtschaft“

Erstellt 22.06.10, 22:42h

An Mosel oder Ahr sind Straußwirtschaften eine Labsal für hungrige und durstige Wanderer. In NRW sind solche Betriebe jedoch nicht erlaubt, obwohl sie auch für die Erzeuger von Streuobst eine gute Vermarktungsmöglichkeit bilden könnten.

PESCH. An Mosel oder Ahr sind Straußwirtschaften eine Labsal für hungrige und durstige Wanderer, die die von Winzern betriebenen Schankstätten zu schätzen wissen. In NRW sind solche Betriebe jedoch nicht erlaubt, obwohl sie auch für die Erzeuger von Streuobst eine gute Vermarktungsmöglichkeit bilden könnten. Bernhardine Schippers aus Nettersheim-Pesch, die sich auch zum Obstbaumwart hat ausbilden lassen, hatte zwei Jahre lang die erste Straußwirtschaft in NRW betrieben, wurde aber dann vom Kreis Euskirchen gestoppt. Apfelsaft und Viez, Eifeler Käse aus Loogh, Schinken, Leberwurst und Griebenschmalz sollten nicht mehr verkauft werden dürfen, weil der entsprechende Paragraf im Gaststättengesetz, auf den sie sich berufen hatte, in NRW nicht gilt.

Doch zum Glück gibt es ja noch die Gemeinde Nettersheim. „Die haben einen Paragrafen gefunden, unter dem ich aufmachen kann“, freut sich Bernhardine Schippers. Die „Gestattung eines befristeten Ausschanks“ erlaubt ihr und ihrem Mann Erwin Jutz, weiterhin ihre „Apfelstraußwirtschaft“ zu betreiben. Geöffnet ist vom 9. Juli bis zum 29. August donnerstags bis sonntags von 14 bis 21 Uhr. (pe)



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