Von Albert Huhn, 26.06.10, 07:00h
Das Kalb hatte sich im vorigen Jahr den rechten Vorderlauf gebrochen und konnte nur noch mit Mühe über die Weide humpeln. Die Agentur setzte alles in Bewegung, um Anita den Schlachthof zu ersparen. Auch der Schauspieler Willi Herren, unter anderem bekannt als Darsteller in der „Lindenstraße“, ließ sich für die Sache einspannen. „Willi Herren rettet Anita“ lautete das Motto einer Charity-Veranstaltung in den Kölner Opernterrassen, mit der Geld für die „Rettung“ von Anita gesammelt werden sollte.
Dann verklagte die Besitzerin des Kalbs die Agentur, weil sie mit deren Vermarktungsstrategie nicht einverstanden war. Ein Foto von Anita, ohne Wissen der Bäuerin aufgenommen, hatte Flugblätter und Einladungen zur Anita-Charity-Fete geziert, auch eine Zeitung druckte die Fotos ab. Dafür stünden ihr mindestens 2000 Euro Schadensersatz zu, fand die Bäuerin, doch die Richterin wies die Klage zurück. Das Kalb sei „weder durch die Fertigung der Fotos, noch durch deren Verbreitung (...) verletzt oder beschädigt worden“, befand sie, der Fotografiervorgang lasse „als Realakt die Verfügungsbefugnis der Eigentümerin unberührt“. Ein Schadensersatzanspruch der Bäuerin ergebe sich auch nicht aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - das gelte nur für Menschen und nicht für Kälber, so die Richterin sinngemäß.
Was die Besucher der Charity-Party verhindern wollten, ist übrigens eingetreten. Anita endete auf dem Schlachthof.
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