Von Bernward Althoff, 02.07.10, 07:00h
Der Reihe nach: Auf der Ratstribüne war einen Raunen zu hören, als OB Jürgen Nimptsch um 19.05 Uhr Platz nahm. Statt der gewohnten Mitarbeiter wurde er von zwei Anwälten flankiert - dem Strafrechtsexperten Dr. Björn Gercke und dem Kommunalrechtler Dr. Christian Dietrich Bracher. Zusätzlich hatte Nimptsch mit dem Persönlichkeits-Rechtsexperten Dr. Gernot Lehr einen weiteren externen Berater ins Boot geholt. Eine ungewöhnliches Bild.
Dieses kurzfristig verpflichtete Juristen-Trio sollte lediglich klären, ob zwei Dringlichkeitsanträge der Koalition von CDU und Grünen für die Sondersitzung zulässig waren. Schwarz-Grün wollte einige Passagen aus dem 475 Seiten starken Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zum WCCB-Desaster öffentlich diskutieren (wir berichteten). Da ging es es unter anderem um die Bereiche Controlling, Testate, Nebenabrede, Plausibilität der Mehrkosten und die Informationspflicht der Stadtverwaltung. Das vom OB „eingedampfte“ Gutachten der Juristen, das zum Ergebnis kommt, dass die Inhalte der Dringlichkeitsanträge auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln waren, ging den Ratsmitgliedern erst kurz vor Sitzungsbeginn zu, so dass sie sich in aller Hast erst mal einlesen mussten. Dorothee Paß-Weingartz (Grüne) eröffnete die Debatte und erklärte für die Koalition in Richtung OB: „Das ist eine sehr strikte Auslegung dessen, was Ihnen die Anwälte geraten haben.“ Das wars dann. OB Nimptsch ordnete an, dass die Debatte um die Zulassung der Öffentlichkeit bei der Diskussion um die genannten Bereiche des RPA-Berichtes nicht-öffentlich geführt werden müsse. Ein Blick auf die Uhr: Es ist 19.15 Uhr.
Nun wurde die Ratssitzung für die ausgesperrte Öffentlichkeit zu einer dreistündigen Gespenstersitzung. Hin und wieder öffneten und schlossen sich - wie in einer Boulevardkomödie - die Türen zum Ratssaal, Abgeordnete strebten in ihre Fraktionsräume und wieder zurück in den Saal. Hinterher berichtete Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt, dass der Strafrechtler Björn Gercke den Ratsmitgliedern eine halbe Stunde vor Augen führte, dass sie unter Umständen strafrechtlich belangt werden könnten, sollten Teile des Berichtes öffentlich diskutiert werden. „Dabei sollten ja gar keine Namen und Einzelheiten aus dem Bericht in der Öffentlichkeit disktutiert werden“, meinte Schmidt, der das Vorgehen der Juristen für reichlich unangemessen hielt.
Endlich öffneten sich um 22.28 Uhr die Türen zum Rat für die Öffentlichkeit. Die Ratsmitglieder mussten allerdings feststellen, dass die Öffentlichkeit sich entnervt davongemacht hatte. Das wars dann. Nicht ganz: Man einigte sich darauf, dass die strittigen Punkte aus den Dringlichkeitsanträgen dem Regierungspräsidenten zur Prüfung vorgelegt werden.
War wohl nichts, oder?
02.07.2010 | 17.05 Uhr | Peter Riemann
Der OB lässt behaupten, die Herausgabe des WCCB Sonderberichtes des RPA sei “gesetzlich” verboten. Purer Unfug, wie sich spätestens nach…
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