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Gegen Phantasialand-Attraktion

Rote Karte für die Stadt

Von Wolfgang Kirfel, 08.07.10, 07:00h, aktualisiert 08.07.10, 12:04h

Eine faustdicke Überraschung verkündete Ralf Marwinski, Vorsitzender Richter der 23. Kammer beim Verwaltungsgericht Köln: Die Baugenehmigung der Stadt Brühl für die Phantasialand-Attraktion „Wakobato“ wird aufgehoben.

Wakobato
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In unmittelbarer Nähe zu den Häusern der Anwohner liegt die Phantasialand-Attraktion „Wakobato“. Das Verwaltungsgericht hat jetzt die Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt. (Foto: Rosenbaum)
Wakobato
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In unmittelbarer Nähe zu den Häusern der Anwohner liegt die Phantasialand-Attraktion „Wakobato“. Das Verwaltungsgericht hat jetzt die Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt. (Foto: Rosenbaum)
Wakoba
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Gespannt warteten Kläger (l.) und Beklagte (r.) mit ihren Anwälten auf die Urteilsverkündung. (Foto: Kirfel)
Wakoba
BRÜHL - Sie ist aus formalen Gründen rechtswidrig. „Die wesentlichen Geräuschquellen sind in der Genehmigung überhaupt nicht geregelt“, begründete der Richter die Entscheidung. Die Kosten des Verfahrens tragen Stadt und Freizeitpark je zur Hälfte. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Anlage stillgelegt werden.

„Wakobato“ ist im vergangenen Jahr in Betrieb gegangen. Zwölf Elektroboote fahren auf einem See auf einer Schienenkonstruktion. Während der Fahrt können Parkbesucher mit Spritzpistolen Ziele auf dem Wasser treffen und so Effekte auslösen. Die Anlage hat eine Kapazität von 1000 Fahrgästen pro Stunde. Gegen die Baugenehmigung hatte ein Anwohner bereits 2008 geklagt, weil er befürchtet, dass die Lärmbelästigung über dem zulässigen Grenzwert liegen wird. Marwinski sprach von einem „komplizierten Streitfall“. Er habe versucht, die Angelegenheit im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu regeln. Aber die anfängliche Begeisterung der Beteiligten für dieses Procedere habe schnell nachgelassen.

Gewerbegebiet stößt an ein reines Wohngebiet

Das Problem sei, dass in diesem Fall mit einem reinen Wohngebiet und einem Gewerbegebiet zwei unverträgliche Nutzungen aufeinanderstoßen würden. Zu der Frage, welche Lärmschutzgrenzwerte hier anzuwenden sind, wollte sich der Richter nicht abschließend äußern. „Da es sich um eine Gemengelage handelt, gelten auf jeden Fall nicht die Grenzwerte eines reinen Wohngebiets“, betonte der Richter. Es stelle sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Baugenehmigung inhaltlich in Ordnung sei. „Die von dem Betrieb des Fahrgeschäfts ausgehende Emissionen müssen geregelt sein“, erläuterte der Richter. In der Genehmigung und der Baubeschreibung sei dazu aber wenig zu finden. Eine detailliertere Beschreibung sei zwar vom Phantasialand nachgereicht worden, aber nicht zum Gegenstand der Baugenehmigung gemacht worden. „Die wesentlichen Geräuschquellen sind überhaupt nicht geregelt. Das betrifft das Pistolenschießen und die Wasserspiele“, so der Richter. Der pauschale Verweis auf die Emissionsprognose reiche nicht aus. „Da unzumutbare Geräuschemissionen für die Anwohner nach der unklaren Baugenehmigung nicht auszuschließen sind, ist sie rechtswidrig“, betonte Marwinski. Außerdem könne „Wakobato“ nicht isoliert betrachtet werden. Es müsse die Lärmbelastung des gesamten Parks berücksichtigt werden. Auch über die Errichtung einer Lärmschutzwand und Einschränkungen der Betriebszeit von Wakobato an Sonn- und Feiertagen müsse nachgedacht werden.

Stadt und Phantasialand waren sehr überrascht. „Im Vorfeld war nie die Rede davon, dass die Baugenehmigung formale Mängel hat“, sagte Bruno Schöttler, Abteilungsleiter Bauordnung bei der Stadt. Die Stadt will die Baugenehmigung nun überarbeiten. „Wir reden von einer Genehmigung, die zwei Jahre alt ist. Da überrascht es schon, dass man zu so einer Bewertung kommt“, erklärte Klaus Schmiemann, Anwalt des Phantasialands. Sehr zufrieden war dagegen Michael Müller, Sprecher des Anwohnervereins Bovivo: „Viele unserer Gesichtspunkte wurden berücksichtigt. Wir haben die Stadt verklagt, weil wir ihre Verfahrensweise für verbesserungsfähig halten.“ Dem Phantasialand biete man an, gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen.



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