Von Reiner Thies, 23.07.10, 22:15h
Was vor und nach der Narkose passierte, kann die Wiehlerin aber noch detailliert berichten: Nachdem ihr Orthopäde sie wegen ihrer Schulterschmerzen ans Krankenhaus verwiesen habe, sei sie dort vom Chefarzt untersucht worden, der eine eingeklemmte Sehne („Impingement-Syndrom“) diagnostiziert und der Patientin eine Operation nahe gelegt habe. Am 3. November, einen Tag nach ihrem 58. Geburtstag, begab sich Caspar in die Klinik und erfuhr eine ordnungsgemäße Aufnahme. Tags darauf sollte sie unters Messer.
Dass der Chirurg zunächst eine falsche Akte in der Hand gehabt, sie deshalb mit einem verkehrten Namen angesprochen und „irgendetwas von meiner Hüfte erzählt“ habe, sei schnell als Missverständnis aufgeklärt worden und brachte die Patientin nicht aus der Ruhe. Zur Sicherheit wurde die zu operierende Schulter markiert - humorvoller Weise mit einem lächelnden Smiley-Gesicht. Dann ging es in den OP. Ihre Frage, ob sie für eine Schulter-Operation nicht anders auf dem Tisch liegen müsste, habe der Arzt ignoriert, berichtet Caspar: „Der dachte wohl, dass ich wegen der Beruhigungspille nicht mehr weiß, was ich sage.“
Klinikgeschäftsführer Magnus Kriesten gab gestern auf Nachfrage den Fehler zu: „Das ist unentschuldbar, so etwas darf einfach nicht passieren.“ Zu den näheren Umständen der Operationspanne wollte er sich nicht äußern, nicht alle Details seien in der Akte dokumentiert. Der Eingriff sei aber von einem sehr „erfahrenen Facharzt“ ausgeführt worden, ähnliche Fälle seien auch in anderen Häusern schon vorgekommen.
Zweiter Eingriff war
dann Chefsache
Dauerhafte Schäden hat Regina Caspar von dem überflüssigen Eingriff nicht davon getragen. Die Schulteroperation wurde nachgeholt, diesmal operierte Chefarzt Dr. Axel Hans höchstpersönlich. Inzwischen hat Caspar ihre Arbeit als Schneiderin in Kreuztal wieder aufgenommen.
Was sie aber noch immer wurmt, ist, dass damals versucht wurde, ihr eine Mitschuld zu geben: „Ich soll dem Anästhesisten kurz vor der Operation gesagt haben, dass ich lieber am Knie statt an der Schulter operiert werden möchte - als wäre so ein Eingriff ein Wunschkonzert.“ Auch in dieser Hinsicht sah sich Kriesten gestern nicht in der Lage, Stellung zu nehmen.
Ihren Fall, sagt Caspar, habe sie öffentlich gemacht, um solche Fehlgriffe künftig unwahrscheinlicher zu machen. Der Klinikchef versichert, dass zwischenzeitlich mit Schulungen und neuen Dienstanweisungen dafür Sorge getragen wurde, dass sich solch ein Fall nicht wiederholt.
Noch nicht abgeschlossen ist die zivilrechtliche Auseinandersetzung. Caspars Anwalt Dr. Boris Meinecke fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro und weitere 4500 Euro Schadensersatz. Der Gemeindeversicherungsverband habe bisher aber nur 3000 Euro gezahlt, ärgert sich Meinecke: „Es handelt sich hier um einen groben Behandlungsfehler, ich habe kein Verständnis dafür, dass der Ausgleich auf die lange Bank geschoben wird.“
Das WDR-Fernsehen berichtet über den Fall am Montag ab 20.15 Uhr in der Reihe „Mein gutes Recht“.
Richtig, Kapitalgesellschaft....
25.07.2010 | 09.05 Uhr | Herrthierfelderr
...bestehend aus juristischen und/oder natürlichen Personen als Gesellschaftern.
Da kam mehr an mich als "Stümper entlarvender" Kritik als ich…
Rechtspolitiker ??
24.07.2010 | 14.48 Uhr | Ludwig Erhard
Komischer Rechtspolitiker
Also eine GmbH ist keine Personengesellschaft sondern eine
Kapitalgesellschaft. Unterschied wie Tag und Nacht.
Viele…
Operation aber gelungen
24.07.2010 | 10.44 Uhr | Herrthierfelderr
Na wenigstens war die Operation gelungen. LOL
Aber wieso haftet der Gemeindeversicherungsverband der für öffentlich rechtliche Haftpflichten…
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