Von Christian Deppe, 30.07.10, 07:00h
Zankapfel in der Koalition
Über die Erweiterung des Containerhafens im Kölner Süden war jahrzehntelang gestritten worden, bevor der Rat im August 2008 grünes Licht gab. CDU und SPD befürworteten die Pläne, während sich FDP und Grüne entschieden gegen den Ausbau aussprachen. So war das Projekt auch zum Zankapfel innerhalb des rot-grünen Bündnisses geworden, das sich im Koalitionsvertrag nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte. SPD und Grüne vereinbarten aber, nach einem weiteren Gerichtsentscheid noch einmal über das Thema zu sprechen. Auch in der CDU war der Ausbau umstritten - Christdemokraten im Süden stimmten nur zähneknirschend zu.
Umweltschutzverbände protestierten gegen den Eingriff in das Naturschutzgebiet Sürther Aue. Und Anwohner klagten - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht erklärte den von der Bezirksregierung ergangenen Planfeststellungsbeschluss im September 2009 für rechtswidrig. Und zwar aus formalen Gründen: Die Bezirksregierung hatte in einem Zug alle weiteren Genehmigungen abgesegnet, die für den Bau der Hafeneinrichtungen erforderlich waren. Dabei handelte es sich um eisenbahn-, straßen-, immissionsschutz- und baurechtliche Erlaubnisse. Für die baurechtlichen Genehmigungen ist nach Auffassung des Gerichts aber die Stadt Köln zuständig. Daher gab es sowohl der Klage (Hauptsacheverfahren) wie auch dem Antrag auf einen vorläufigen Baustopp statt. Bezirksregierung und HGK legten dagegen Berufung beziehungsweise Beschwerde ein.
Der Argumentation der Kölner Richter ist das OVG in seiner Entscheidung über den Baustopp gefolgt. Wann in der Hauptsache entschieden wird, sei derzeit nicht abzusehen, teilte das Gericht mit. Die Begründung des gestrigen Beschlusses dürfte aber bereits eine Richtung vorgeben. Bis zur Berufungsentscheidung stehen die Bagger jedenfalls still. Bislang hat die HGK vor allem die Baustelle eingerichtet, die benötigten Flächen gerodet und für sechs Millionen Euro Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.
„Eine schlechte Nachricht für mehr als 25 000 Arbeitnehmer und die gesamte Wirtschaft im Einzugsgebiet des Godorfer Hafens, aber auch die Anwohner in Niehl, Nippes und vielen anderen Stadtteilen, die unter dem Lkw-Verkehr aus dem Süden leiden“, kommentierte HGK-Vorstand Horst Leonhardt das Urteil. Er betonte, dass sich das OVG nur auf eine Formfrage stütze und nicht das Vorhaben an sich in Frage stelle. Die Gesellschaft warte nun die Entscheidung in der Hauptsache ab, ergänzte Prokurist Rolf Küppers.
Sollte die HGK auch im Hauptsacheverfahren unterliegen, blieben ihr neben dem geordneten Rückzug voraussichtlich noch zwei Möglichkeiten: in Revision zu gehen oder ein neues Planfeststellungsverfahren zu beantragen. „Die Begründung klingt plausibel“, sagt Baudezernent Bernd Streitberger zum Beschluss. Die Stadt halte den Ausbau nach wie vor für sinnvoll, führt der Dezernent aus. Ein mögliches neues Planverfahren werde voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmen, schätzte er.
„Damit steht der Ausbau vor dem endgültigen Aus“, freut sich Helmut Feld von der Aktionsgemeinschaft gegen die Hafenerweiterung. Der Stadtrat sei nun gefordert, das Projekt nun endgültig zu begraben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Entscheidung auch als richtungweisend. Oberbürgermeister Jürgen Roters und Bezirksregierung wollten sich nicht zu dem Urteil äußern.
Az.: 20 B 1320 / 09
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