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Vergewaltigungs-Prozess

Vor Gericht gibt es „kein Wunschkonzert“

Erstellt 31.07.10, 07:03h

Vor einem Jahr vergewaltigte ein Mann seine 41-jährige Freundin. Beide sind inzwischen jedoch wieder befreundet. Beim Prozess vor dem Schöffengericht wollte das Opfer nun die Anzeige wieder zurückziehen - doch dies ist nicht möglich.

Siegburg - „Wir sind hier nicht beim Wunschkonzert“, sagte Richter Ulrich Willbrand. Obwohl das Opfer fast genau ein Jahr nach der Tat seine Anzeige wegen Vergewaltigung zurückziehen wollte, lässt sich ein Verfahren so einfach nicht mehr stoppen. Auch wenn der Täter sich heute reuig zeigt, im Gerichtssaal davon sprach, wie „hochpeinlich“ ihm der Vorfall gewesen sei: „Ich schäme mich für das, was passiert ist“. Und auch, wenn die 41-jährige Frau inzwischen wieder in freundschaftlicher und sogar intimer Beziehung zu dem damaligen Täter steht.

Es war ein rabenschwarzer Tag für den 1966 geborenen Mann gewesen, als er im März des vergangenen Jahres seine Arbeitsstelle verloren und gleichzeitig von der Partnerin per SMS die Beziehungskündigung erhalten hatte. Zwar ließ sich manches Detail des folgenschweren Abends auch in der vierstündigen Verhandlung nicht mehr klären, doch waren sich die Staatsanwältin und der Richter nach Einsicht von Fotos und Arztbericht einig: Hier hat es sich um eine Vergewaltigung gehandelt. Denn das Opfer habe dem Mann nur deshalb noch gegen 22 Uhr die Tür geöffnet, um ein Aufwachen des Sohnes zu vermeiden. Im Glauben an eine Aussprache habe sie auf dem Sofa Platz genommen. Dass er die Frau an den Haaren festgehalten und ihr auch „teilweise“ den Mund zugehalten und sie sodann auf den Boden gezwungen habe, gab der Angeklagte zu. Kurz nach der Tat habe er seine Fehleinschätzung eingesehen und eine Entschuldigung per SMS abgesandt.

Das Opfer aber ist sichtbar traumatisiert, berichtet unter Tränen von den Ängsten, die seitdem immer wieder aufkommen. „Wie hätte ich mich denn wehren sollen“, schildert die Frau ihre Ohnmachtsgefühle an jenem Abend: „Nebenan lag mein Sohn, ich habe es einfach über mich ergehen lassen.“ Der Täter habe aber auch „nette Seiten“, sie wolle nicht, dass er ins Gefängnis müsse. Mit einem Jahr und drei Monaten Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, fand das Schöffengericht schließlich ein Maß, das sowohl Reue, Geständnis und die gute Sozialprognose des Angeklagten wie auch die schwer wiegende Tat berücksichtigte. Gleichwohl muss er eine DNA-Probe abgeben. (dst)



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