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Wer profitiert von der Arbeitszimmer-Entscheidung?

Erstellt 30.07.10, 14:33h

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass Kosten für Arbeitszimmer wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden können. Was das für den Einzelnen heißt, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband.

Berlin/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass Kosten für Arbeitszimmer wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden können. Was das für den Einzelnen heißt, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband.

Wer profitiert von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Deutsch: Betroffen sind alle, die einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus erledigen müssen, weil sie keinen anderen Arbeitsplatz haben. Der Lehrer, um den es in der Entscheidung ging, ist sicherlich ein Paradebeispiel. Er unterrichtet in der Schule, aber hat dort keinen Schreibtisch, um den Unterricht vorzubereiten. Ein anderes Beispiel wäre ein Handelsvertreter, der zwar angestellt ist, aber von seinem Arbeitgeber keinen festen Arbeitsplatz bekommt.

Wie sieht es für Arbeitnehmer aus, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten, obwohl sie beispielsweise einen Platz im Büro haben?

Deutsch: Solche Arbeitnehmer sind von dem Urteil nicht direkt betroffen. Nach der früheren Regelung bis 2007 konnten allerdings Kosten geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Zeit von zu Hause aus arbeitete. Nun bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die Karlsruher Entscheidung reagiert. Wahrscheinlich ist eine Rückkehr zur alten Rechtslage.

Was ist mit Berufstätigen, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten?

Deutsch: Für diese Gruppe ändert sich nichts: Sie konnten auch nach der bisher geltenden Regelung die Kosten für das Arbeitszimmer in der Wohnung voll absetzen.

Was sollen Betroffene tun, die seit 2007 die Kosten für das Arbeitszimmer nicht geltend gemacht haben?

Deutsch: Zum Teil wurden die Bescheide im Hinblick auf die Arbeitszimmer-Regelung schon seit 2009 nur vorläufig festgesetzt. In diesen Fällen können die Kosten auch noch nachträglich geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn der Bescheid per Einspruch angefochten wurde. Wenn der Bescheid aber schon bestandskräftig ist, kann man nichts mehr machen.

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil

Karlsruhe-Urteil: Arbeitszimmer wieder besser absetzbar

(dpa)


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