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Gerichtsurteil

Mehr Rechte für Väter

Erstellt 03.08.10, 10:06h, aktualisiert 03.08.10, 13:27h

Bislang haben unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind erhalten. Damit ist es jetzt vorbei: Laut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist diese Regelung verfassungswidrig.

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. (Foto: dpa)
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. (Foto: dpa)
KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09).

Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht.

Unverhältnismäßiger Eingriff

Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. (dpa)



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