Erstellt 03.08.10, 10:06h, aktualisiert 03.08.10, 13:27h
Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09).
Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht.
Unverhältnismäßiger Eingriff
Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. (dpa)
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