Von Bernd Rosenbaum, 02.09.10, 07:03h
Bei Isolierungsarbeiten am Keller hatte am Montagnachmittag der Untergrund nachgegeben, das Haus drohte einzustürzen. Davon wäre auch ein öffentlicher Weg betroffen gewesen, der direkt neben dem Gebäude entlangläuft. Zwei Wagenladungen Beton mussten auf Veranlassung der Feuerwehr in die Baugrube gefüllt werden, um ein weiteres Abrutschen zu verhindern.
Eine Dienstleistungsfirma aus Swisttal war von den Eigentümerinnen mit der Trockenlegung des Kellers beauftragt worden und die Fassade des Anbaus wurde bis 15 Zentimeter unterhalb des Fundamentes an drei Seiten gleichzeitig freigelegt. „Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig“, befand Peter Marten vom Bauordnungsamt am Dienstagnachmittag bei einem Besichtigungstermin vor Ort. Nach geltenden Vorschriften hätte nur jeweils ein bis zu 1,25 Meter breiter Streifen freigelegt und bearbeitet werden dürfen.
Zu dem Vorwurf mochte die ausführende Firma auf Anfrage keine Stellung nehmen. Sie habe jedoch den Eigentümerinnen bereits angeboten, den entstandenen Schaden kostenfrei zu beheben, so der städtische Statiker. Er geht jedoch davon aus, dass die Schiefstellung des Hauses selbst nicht reparabel ist. Aus statischer Sicht sei das aber unbedenklich. Marten gab nach einer weiteren Untersuchung das Haus wieder zur Begehung frei. Der eingebrachte Beton habe für ausreichende Standsicherheit gesorgt.
Die Höhe der zu erwartenden Kosten ermittelt jetzt ein Sachverständiger im Auftrag der Eigentümerinnen. Bis sie in ihr neues Domizil einziehen können, wird jedenfalls noch einige Zeit ins Land gehen.
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