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Gericht

Wichtige Zeugin bleibt in Asien

Erstellt 03.09.10, 07:03h

Im Indizienprozess um den Tod einer 81-jährigen Rentnerin ist eine wichtige Zeugin dem Gericht vergeblieben. Obwohl der Flug aus den Philippinen und die Tag der Vornehmung vorbereit gewesen sind. Die Frau hatte damals die Rentnerin tot in der Badewanne gefunden.

Bonn - Alles war schon vorbereitet gewesen: Der Flug aus den Philippinen, die Tickets, der Tag ihrer Zeugenvernehmung vor dem Bonner Schwurgericht; die Asiatin hatte ihr Kommen zugesagt. Für den Indizienprozess um den Tod einer 81-jährigen Rentnerin wäre die Frau wichtig gewesen: Immerhin hat sie jahrelang im Haushalt der alten Dame geputzt, und schließlich hat sie sie tot in ihrer Badewanne gefunden. Jetzt aber kam die Absage über die deutsche Botschaft in Manila inklusive einer ärztlichen Bescheinigung. Die Zeugin leide unter massivem Bluthochdruck, sei nicht reisefähig und müsse stationär behandelt werden. Auf absehbare Zeit werde sie nicht nach Deutschland kommen können.

Die Filipina kannte nicht nur das Opfer, sondern auch den mutmaßlichen Täter, einen 54-jährigen arbeitslosen Schlosser, mit dem sie zeitweise liiert gewesen war. Die Anklage schließt nicht aus, dass der Angeklagte von ihr den Schlüssel zum Haus der alten Dame hatte; möglicherweise hat er ihn ihr entwendet.

Der Angeklagte soll am 14. Dezember 2009 in die Wohnung eingedrungen sein, um - so die Anklage - die 81-Jährige zu bestehlen. Als die alte Dame, die er zunächst in der Toilette eingesperrt haben soll, sich befreien konnte und wehrte, soll er sie geschlagen und schließlich erwürgt haben. Um eine Straftat zu verdecken, habe er sie anschließend nackt ausgezogen und in die Badewanne gelegt: „Er wollte einen natürlichen Tod vortäuschen", so der Staatsanwalt.

Der Verteidiger des 54-Jährigen will verhindern, dass die Aussagen der Zeugin im Prozess verlesen werden. Die Filipina, die sich illegal in Deutschland aufgehalten hatte, war nach dem Verbrechen wiederholt vernommen worden, bevor sie in ihre Heimat aufgebrochen war. Die Verteidigung jedoch hat Zweifel an der Kompetenz der Dolmetscherin, welche die Vernehmung damals übersetzt hatte. Der Mordprozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. (ucs)



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