Von Guido Wagner, 03.09.10, 12:08h
Am Mittwochabend hat das Straßenverkehrsamt des Kreises den 54 Fahrzeughaltern, von denen kein neue Versicherungsmeldung vorlag, Ordnungsverfügungen geschickt: Mit sofortiger Wirkung dürfen sie ihr Fahrzeug nicht mehr benutzen.
„Wir müssen das ganz streng handhaben. Schon allein deshalb, weil die Folgen nicht absehbar wären, wenn mit einem nicht versicherten Auto ein Unfall verursacht würde“, erläutert Kreis-Sprecherin Birgit Bär. „Das wäre eine große Gefahr für die Allgemeinheit.“ Deshalb werde Fahren ohne Versicherungsschutz auch als Straftat geahndet. Die Halter, deren Fahrzeuge stillgelegt worden sind, dürfen diese erst dann wieder fahren, wenn sie eine neue Haftpflichtversicherung haben und die Versicherung das der Behörde mitgeteilt hat.
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