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Beschluss

NRW schafft Studien-Gebühren ab

Von Wilfried Goebels, 01.09.10, 11:35h, aktualisiert 01.09.10, 22:05h

Die rot-grüne NRW-Landesregierung will die Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abschaffen. Als Ausgleich erhalten die Hochschulen 249 Millionen Euro Landesmittel. Nur die Fernuniversität Hagen geht bei der Verteilung leer aus.

Studien-Gebühren
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NRW schafft zum Wintersemester die Studien-Gebühren ab. (Bild: dpa)
Studien-Gebühren
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NRW schafft zum Wintersemester die Studien-Gebühren ab. (Bild: dpa)
Nach dem Beschluss des Landeskabinetts sind die Landeszuschüsse nach dem Wegfall der Studiengebühren zweckgebunden für die Qualitätsverbesserung der Lehre - etwa für zusätzliche Lehrkräfte und Tutoren. "Jeder Student ist uns gleich viel wert", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD). Deshalb erhalten auch Unis, die bisher keine Studiengebühren erhoben haben, die gleiche Summe pro Student. Das geht bei der Aufteilung der Ausgleichssumme durch mehr Hochschulen faktisch zu Lasten der Hochschulen, die bisher Studiengebühren kassiert haben. Schulze zeigte sich zuversichtlich, dass sie für den Gesetzentwurf eine Mehrheit im Landtag erhalten wird.

Schließlich hätten sich drei Fraktionen für die Abschaffung der Gebühren ausgesprochen. Die Linkspartei fordert allerdings eine Abschaffung der Studiengebühr bereits zum Sommersemester 2011. Das ist aber nach Angaben Schulzes im Haushalt 2011 nicht möglich. Weil CDU und FDP an Studiengebühren festhalten wollen, braucht Rot-Grün die Unterstützung der Linkspartei.

Die Abschaffung der Studiengebühr schaffe mehr Bildungsgerechtigkeit, weil gerade Schulabgänger aus bildungsfernen Schichten aus Angst vor Verschuldung ein Gebühren-Studium scheuten. Bisher können Hochschulen bis zu 500 Euro Studiengebühr pro Semester erheben. Davon hatten 31 der 36 Hochschulen Gebrauch gemacht.

An den Hochschulen soll künftig eine Qualitätskommission darüber wachen, dass die Gelder in die Qualität der Lehre fließen. In dem Gremium sollen Studenten mindestens 50 Prozent der Mitglieder stellen.



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