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Europäischer Gerichtshof

GPS-Überwachung ist legitim

Erstellt 02.09.10, 15:48h, aktualisiert 05.09.10, 13:54h

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag entschieden, dass die Verwendung von satellitengestützten Überwachungstechniken bei strafrechtlichen Ermittlungen legitim ist. Geklagt hatte ein einstiges Mitglied einer linksextremistischen Organisation.

STRASSBURG - Die Verwendung von satellitengestützten Überwachungstechniken (GPS) bei strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland ist legitim. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag in Straßburg die Klage eines einstigen Mitglieds der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) abgewiesen. Damit hat der EGMR die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, das 2005 auch so geurteilt und die Beschwerde des heute 44-jährigen Mannes aus Mönchengladbach abgewiesen hatte. Mit der Einschränkung des Rechts auf Achtung des Privatlebens des Klägers sei gegen kein Gesetz verstoßen worden, urteilten die Straßburger Richter.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Mann 1999 wegen mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er war vor allem mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts ("Global Positioning System") überführt worden. In Straßburg hatte er geklagt, dass seine Observation mittels GPS von Dezember 1995 bis Februar 1996 und die Verwertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse im anschließenden Strafverfahren nicht vereinbar sei mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention.

(dpa)



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