Erstellt 02.09.10, 15:48h, aktualisiert 05.09.10, 13:54h
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Mann 1999 wegen mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er war vor allem mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts ("Global Positioning System") überführt worden. In Straßburg hatte er geklagt, dass seine Observation mittels GPS von Dezember 1995 bis Februar 1996 und die Verwertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse im anschließenden Strafverfahren nicht vereinbar sei mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
(dpa)
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