Von Detlef Fechtner, 02.09.10, 17:46h, aktualisiert 02.09.10, 20:49h
Die Brüsseler Beamten legten der Post zur Last, dass sie jahrelang ihren Paketdienst, der sich im Wettbewerb mit UPS und anderen Konkurrenten behaupten musste, durch Einnahmen aus dem monopolisierten Briefgeschäft quersubventioniert habe. Das Unternehmen aber gab sich bärbeißig und zog vor Gericht, um die Strafe anzufechten - letztlich mit Erfolg.
2008 entschied das Gericht in erster Instanz die Geldbuße für nichtig. Im Kern warfen die Richter den EU-Beamten schlampige Arbeit vor. Die Methode, mit der die EU-Wettbewerbshüter die angeblich unlautere Beihilfe berechnet hatten, überzeugte das Gericht nicht. Der Versuch der EU-Kommission und der Post-Konkurrenten, den Gerichtshof doch noch einmal vom Gegenteil zu überzeugen, ist gescheitert.
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