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Europäischer Gerichtshof

Post wendet Nachgebühr ab

Von Detlef Fechtner, 02.09.10, 17:46h, aktualisiert 02.09.10, 20:49h

Die Deutsche Post darf die gezahlten Beihilfen in Höhe von 572 Millionen Euro behalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil bestätigt. In den 90er Jahren hatte die Post Verluste mit staatlicher Unterstützung ausgeglichen.

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Die Deutsche Post hat vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen. (Bild: dpa)
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Die Deutsche Post hat vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen. (Bild: dpa)
LUXEMBURG - Die Portokasse wird geschont: Die Deutsche Post entgeht einer saftigen Strafe. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Bonner Konzern darum herumkommt, mehr als 900 Millionen Euro an die Bundesregierung überweisen zu müssen. Mit dieser - aus Sicht der Post erfreulichen - Entscheidung der Luxemburger nähert sich einer der heftigsten und längsten Beihilfestreitigkeiten in Europa dem Ende. Ganz abgehakt ist die Sache zwar noch nicht, da die EU-Kommission weitere Prüfungen ankündigt. Ob sie jedoch erneut eine Strafe ausspricht, steht in den Sternen. Vor acht Jahren verdonnerten die EU-Wettbewerbshüter die Post dazu, 572 Millionen Euro plus Zinsen an den Bundesfinanzminister zu zahlen, unterm Strich ein Betrag von 907 Millionen Euro und damit eine selbst für EU-Verhältnisse ungemein hohe Summe.

Die Brüsseler Beamten legten der Post zur Last, dass sie jahrelang ihren Paketdienst, der sich im Wettbewerb mit UPS und anderen Konkurrenten behaupten musste, durch Einnahmen aus dem monopolisierten Briefgeschäft quersubventioniert habe. Das Unternehmen aber gab sich bärbeißig und zog vor Gericht, um die Strafe anzufechten - letztlich mit Erfolg.

2008 entschied das Gericht in erster Instanz die Geldbuße für nichtig. Im Kern warfen die Richter den EU-Beamten schlampige Arbeit vor. Die Methode, mit der die EU-Wettbewerbshüter die angeblich unlautere Beihilfe berechnet hatten, überzeugte das Gericht nicht. Der Versuch der EU-Kommission und der Post-Konkurrenten, den Gerichtshof doch noch einmal vom Gegenteil zu überzeugen, ist gescheitert.



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