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Es war Mord

Hohe Haftstrafen im Brunner-Prozess

Erstellt 06.09.10, 09:59h, aktualisiert 06.09.10, 12:26h

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Nach dem harten Urteil des Landgerichts München strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten eine Revision des Verfahrens an.

Sebastian L.
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Sebastian L. wartet auf den Prozessbeginn am Dienstagmorgen. Er wird der Körperverletzung mit Todesfolge an Dominik Brunner angeklagt. (Bild: dpa)
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Sebastian L. wartet auf den Prozessbeginn am Dienstagmorgen. Er wird der Körperverletzung mit Todesfolge an Dominik Brunner angeklagt. (Bild: dpa)
MÜNCHEN - Nach dem harten Urteil des Landgerichts München I im Brunner-Prozess strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte am Montag dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man "nicht einverstanden".

Paul betonte: "Das halten wir für rechtlich falsch. Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen." Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt. "Dieses Ziel haben wir erreicht."

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner war der 19-jährige Markus S. zu fast zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Gegen Sebastian L. (18) verhängte das Landgericht sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Richter Reinhold Baier handelte Markus S. aus Rache, weil Brunner sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die beiden hatten Brunner vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der 50-Jährige starb aber nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Brunner hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Der Manager hatte zu Beginn der tödlichen Schlägerei am Bahnsteig selbst den ersten Schlag gesetzt, offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Er hatte laut Zeugen noch auf Brunner eingetreten, als dieser schon am Boden lag. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.

Die Verteidigung hatte deutlich niedrigere Strafen verlangt. Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus. An zwölf Prozesstagen waren seit Juli mehr als 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört worden.

(dpa)



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