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Prozess

Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung

Von Ulrike Schödel, 03.09.10, 23:20h

Die Bonner Jugendstrafkammer hat einen 22-Jährigen zu drei Jahren Jugendstrafe wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt. Der Täter hatte sich an einer 16-jährigen Schülerin vergangen.

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Haftstrafe wegen Vergewaltigung für 22-Jährigen. (Symbolbild: dpa)
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Haftstrafe wegen Vergewaltigung für 22-Jährigen. (Symbolbild: dpa)
Bonn / Niederkassel - Einen Freispruch wollte er haben. Doch selten war ein Fall für die Richter der Bonner Jugendstrafkammer so eindeutig: Sie verurteilten den 22-jährigen Angeklagten gestern zu drei Jahren Jugendstrafe wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung einer damals 16-jährigen Schülerin aus Düsseldorf, die er im Internet kennen gelernt hatte.

Gleich beim ersten Treffen mit der Chat-Partnerin, mit der er sich am Hauptbahnhof in Köln verabredet hatte, war es zu den Übergriffen gekommen. Das Verbrechen aber konnte über Jahre nicht aufgeklärt werden, weil die heute 19-Jährige nur einen Chatnamen kannte und eine nicht registrierte Handynummer des Mannes hatte. Die Ermittlungen liefen zunächst ins Leere. Der Zufall war es schließlich, der die Ermittler auf seine Spur brachte: Der damals 21-Jährige hatte einen Job als Türsteher in einer Bonner Disco, war in eine Schlägerei verwickelt gewesen. Dafür hatte er sechs Monaten Haft auf Bewährung bekommen. In diesem Verfahren hatte er seine Mobilnummer angegeben, die einem der Ermittler bekannt erschien und ihn an die unaufgeklärte Vergewaltigung erinnerte. Als der Niederkasseler damit bei einer Hausdurchsuchung konfrontiert wurde, reagierte er höhnisch und mit Gelächter: „Das ist ein richtig schlechter Roman!“

Die Bonner Kammer aber hielt seine Einlassung für einen ganz schlechten Roman: Er habe eine Geschichte erzählt, die „so unglaubwürdig ist, dass man sie nicht nachvollziehen kann.“ Die Aussage der Gymnasiastin hingegen, die im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden war, bezeichnete die Kammer als „erlebte Wahrheit“. Im Prozess hatte die junge Frau erklärt, dass sie sich damals auf das Treffen mit dem Chatpartner gefreut hatte. Auf die Idee, dass der nur Sex wolle, sei sie damals gar nicht gekommen. Als sie gemerkt habe, was der junge Mann wollte, als er mit ihr in die Wohnung eines Freundes gefahren war, habe sie ein „sehr mulmiges Gefühl“ gehabt: nach den ersten sexuellen Übergriffen habe sie ihn gebeten, wieder zum Bahnhof zu fahren. Der Angeklagte jedoch hatte die Fahrt genutzt, um „eine Abkürzung über einen Feldweg“ zu nehmen und sie im Auto wiederholt zu vergewaltigen. „Damals hätte ich aussteigen und weglaufen müssen“, hatte die 19-Jährige als Zeugin erklärt. „Aber ich kannte mich nicht aus und war so orientierungslos.“ Da sei sie einfach sitzen geblieben. Heute ist sie immer noch traumatisiert, selbst ihren Schulweg schafft sie kaum alleine.



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