Erstellt 04.09.10, 07:00h
Vor Gericht hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt und zugegeben, dass er mehrfach auf sein Opfer geschossen hatte. Das Geständnis war das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dabei wurden dem Angeklagten im Fall eines Geständnisses Strafrabatt und die Abschiebung in sein Heimatland bis spätestens Weihnachten 2011 zugesichert. Nach seinen Worten kam es zu den tödlichen Schüssen, weil er geglaubt hatte, sein Kontrahent ziehe eine Waffe. Einer der Schüsse hatte das Opfer in die Lunge und ins Herz getroffen. Es verblutete noch am Tatort.
Die Einzelheiten des Schusswechsels blieben vor Gericht ungeklärt. Nach Ansicht der Richter trägt die Schießerei Züge eines brutalen Zuhälterkriegs. Der Angeklagte hatte bestritten, dass er damals zum Rotlicht-Milieu gehört habe. Er gab lediglich zu, dass er ein Verhältnis mit einer Prostituierten vom Balkan gehabt hatte.
Strafmildernd werten die Richter den langen Zeitraum zwischen Tat und Prozess. Für den Angeklagten spreche auch, dass er in Serbien sozial fest integriert sei. Im Prozessverlauf war bekannt geworden, dass er in Belgrad eine der größten Diskotheken Serbiens, einen Ausflugsdampfer und eine Auto-Waschstraße besitzt. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. (huh)
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