Erstellt 06.09.10, 23:18h
Die beiden Verurteilten gingen immer nach der gleichen Masche vor. Sie klingelten bei älteren Leuten an der Haustür und gaben vor, sie kämen vom Wasserwerk und müssten die Rohre im Keller überprüfen. Während einer der Täter mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer in den Keller hinunterging, durchsuchte sein Komplize die Wohnung nach Bargeld oder Wertgegenständen. Auch EC-Karten fielen den Dieben in die Finger. In einem Fall wurden mit einer solchen Karte rund 1000 Euro an einem Geldautomaten abgehoben. Mehrfach erbeuteten die Diebe Geldbeträge in mindestens vierstelliger Höhe und wertvollen Schmuck.
Vor Gericht hatten beide Männer Geständnisse abgelegt, was die Richter ihnen strafmildernd zugute hielten. Oberstaatsanwalt Egbert Bülles hatte im Prozessverlauf die besondere Skrupellosigkeit und die Hinterlist der Trickdiebe hervorgehoben. Einer der beiden hatte sein Bedauern darüber geäußert, dass bei den Taten ausgerechnet hilflose alte Leute geschädigt worden seien. (huh)
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