Von Ulrike Schödel, 09.09.10, 07:03h
Die Haftverschonung der beiden Bankräuber begründete die 3. Große Strafkammer damit, dass bei beiden Angeklagten keine Fluchtgefahr bestehe. Dabei waren beide Angeklagte erheblich vorbestraft; von einer Wiederholungsgefahr war damals keine Rede.
Der jüngere der beiden Räuber ist prompt wieder straffällig geworden und saß jetzt erneut auf der Anklagebank: Kurz vor seinem Haftantritt im Dezember 2009 hatte der mittlerweile 24-Jährige bei einem Kumpel mit Gewalt Geld eingetrieben. Das Opfer habe ihm Geld geschuldet, hatte sich der Angeklagte verteidigt.
Als er ihn am 2. Dezember vor dem Kinopolis in Bad Godesberg entdeckte, hatte er ihm auf den Kopf geschlagen, so dass er stolperte und stürzte. Anschließend hatte er ihn durchsucht und ihm einen zerknüllten 50- Euro-Schein aus der Hosentasche gezogen. Zum Abschied bekam das Opfer noch zwei Schläge. Der Angeklagte nahm sich ein Taxi und ließ sich zum Brüser Berg fahren.
Das Opfer jedoch rief die Polizei, und bald schon erschien auf dem Display des Taxifahrers die Warnung, dass sein Fahrgast gefährlich sei und von der Polizei gesucht werde. Am Ende der Fahrt wurde der 24-Jährige festgenommen. Das Amtsgericht Bonn verurteilte ihn wegen Raubes und Körperverletzung zu weiteren sechs Monaten Haft.
Vor dem Landgericht ging der 24-Jährige jetzt erfolglos in Berufung. Mit dem Urteil sei er sehr günstig weggekommen, meinte der Berufungsrichter und erinnerte den Angeklagten daran, dass er bereits 2004 einen jungen Siegburger durch Schläge und Tritte gegen den Kopf ins Koma gebracht hatte; er wird lebenslang unter einer Hirnverletzung leiden. Dafür hatte das Landgericht ihn bereits zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Jetzt muss er weitere fünf Jahre Haft absitzen, allerdings nicht im offenen Vollzug, wie es nach der Haftverschonung der Bonner Richter möglich gewesen wäre. Denn als der Bankräuber in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach zum Haftantritt erschien, war er bekifft. Damit hat er den offenen Vollzug endgültig verwirkt und sitzt jetzt fest hinter Gittern.
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