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Die Regeln

Erstellt 08.09.10, 23:20h

Klar geregelt ist nach dem Landschaftsgesetz das Sammeln von Pilzen in der Natur. Erlaubt sind zwei Kilo pro Pilzsucher pro Tag , wenn es sich um nicht besonders geschützte Arten handelt wie Hallimasch oder Maronenröhrling. Für geschützte Arten gilt eine Ausnahmebestimmung, die „ geringe Mengen für den eigenen Bedarf “ genehmigt. Dazu zählen viele beliebte Pilze, allen voran der Steinpilz, auch Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen.

Nur sicher bestimmte Pilze dürfen abgeschnitten oder abgedreht werden, um das empfindliche unterirdische Pilzgeflecht nicht zu zerstören. In Naturschutzgebieten und im Nationalpark Nordeifel ist das Sammeln generell untersagt , ebenso in Forstkulturen, Dickungen und Pflanzgärten. Das gilt auch für das Sammeln von Beeren.

Ungenießbare, zu alte, zu junge oder unbekannte Pilze dürfen nicht zerstört werden, weil sie wertvolle Bestandteile des Ökosystems sind. „Es sollten generell nur Pilzkenner sammeln “, betont Georg Persch von der Unteren Landschaftsbehörde. Ansonsten sei das Risiko viel zu hoch, dass doch mal ein Giftpilz im Korb lande. (hot)



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