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Prozess vor dem Landgericht

Zylajew ist kein Sonnenkönig

Von Manfred Funken, 10.09.10, 07:00h

Gleich zu Prozessbeginn am Donnerstagmorgen ist die Tendenz klar: Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln hält die fristlose Entlassung der ehemaligen Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH für ungerechtfertigt.

RHEIN-ERFT-KREIS - Gleich zu Prozessbeginn gestern Morgen ist die Tendenz klar: Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln hält die fristlose Entlassung der ehemaligen Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG), Anne Schmitt-Sausen, für ungerechtfertigt. „Ich bezweifle die Tragfähigkeit der vorgetragenen Gründe“, sagt der Vorsitzende Richter Wolfgang Keller.

Dringend rät er dem Rechtsvertreter der WfG, Dr. Christoph Krummel, einen Vergleich mit der Klägerin herbeizuführen. „Andernfalls könnte die Beklagte das Problem bekommen, dass sie für einen Zeitraum zwei Geschäftsführer bezahlen muss.“

Die Kammer habe es schon mehrfach mit ähnlichen Fällen zu tun gehabt, sagt der Richter. „Der durchschimmernde politische Hintergrund verleiht solchen Verfahren immer einen gewissen Touch.“ Im vorliegenden Fall habe der Aufsichtsrat laut Satzung sehr starke Befugnisse. „Der Aufsichtsrat besteht aber nicht aus dem Vorsitzenden allein, der Vorsitzende ist kein Sonnenkönig“, macht Keller klar.

Hintergrund der Entlassung Schmitt-Sausens ist die Affäre um einen Mitarbeiter, der für Fremd- und Eigenanzeigen in der WfG-Zeitschrift „Wirtschaft im Dialog“ Provisionen kassiert hatte. Schmitt-Sausen habe sich sowohl bei der Aufklärung als auch bei der Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte völlig unprofessionell verhalten, lautete der Vorwurf, der schließlich am 11. März 2010 zur Entlassung führte.

Keller bringt aus den Akten einen Mosaikstein mehr ans Licht: Schmitt-Sausen habe sich im Vorfeld geweigert, dem Aufsichtsratsvorsitzenden in einer anderen Personalangelegenheit ein Schreiben zukommen zu lassen. Erst in der Aufsichtsratssitzung am 25. Februar habe sie das Schriftstück vorgelegt mit der Begründung, dass sie befürchtet habe, der Inhalt gelange durch eine undichte Stelle im Aufsichtsrat in die Presse.

Aufsichtsrat denkt über zweite Instanz nach

Der Aufsichtsrat sei empört gewesen, fasst der Richter zusammen, die Befürchtung von Schmitt-Sausen aber offenbar nicht unbegründet, wenn man sich ansehe, was an Äußerungen bis hin zu wörtlichen Zitaten aus Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden in die Berichterstattung gelangt sei.

Am regen Schriftverkehr zwischen Schmitt-Sausen und dem Aufsichtsrat könne man gut verfolgen, wie sich die Sache hochgeschaukelt habe, wie „Herr Z.“ schließlich immer böser geworden sei. Keller nennt keine Namen, alle Anwesenden wissen aber, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Willi Zylajew heißt. „Ein anschaulicher Fall, wie da so verfahren wird“, sinniert Keller.

Bis zum 2. November haben die Parteien Zeit, dem Gericht mitzuteilen, ob eine Einigung erzielt worden ist. Falls nicht, will die Kammer am 22. November über die Geschäftsstelle ihr Urteil mitteilen.

Zylajew reagiert enttäuscht auf den Verfahrensverlauf, „aber Gerichte sind unabhängig“. Schade sei, dass einmal mehr der Eindruck entstehe, „dass man sich von einer Tarifkraft problemlos trennen kann, während das bei Außertariflichen anders gesehen wird“. Mit dem Anwalt werde der Aufsichtsrat jetzt beraten, welchem Vergleich man zustimmen könne. „Wir denken auch darüber nach, in die zweite Instanz zu gehen.“

Der Anwalt der Klägerin, Dr. Peter Bitzer, will zunächst mit seiner Mandantin die Ausgangsposition besprechen und dann mit der Gegenseite verhandeln. Anne Schmitt-Sausen war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.



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