Von Frank Klemmer, 10.09.10, 07:03h
Im September 2009 hatte die Frau in ihrer Wohnung ein Mädchen zur Welt gebracht. Sie wusch es, wickelte es in eine Decke und ließ es dann alleine, um ihren Sohn aus dem Kindergarten abzuholen. Das Neugeborene atmete schwer, auch als sie nach wenigen Minuten zurückkam. Anstatt eine Notarzt zu rufen, setzte sie sich neben das Kind und stellte wenige Minuten später fest, dass es tot war.
Danach wickelte die Frau das Kind ganz ein, packte es in eine Plastiktüte und stellte es auf den Balkon, um es später im Grab ihres Mannes zu beerdigen. Dazu kam es aber nicht: Die Frau musste ins Krankenhaus, die Geburt wurde entdeckt und die Polizei fand die Leiche des Kindes.
„Ohne die Geschichte über die Herkunft der Frau ist diese Tragödie nicht zu erklären“, stellte Richter Möller fest: Geboren in Thailand als Tochter von Reisbauern hatte die Frau im Alter von zehn Jahren zunächst ihren Vater und mit 16 auch die Mutter verloren. Gemeinsam mit ihren sechs Geschwistern betrieb sie zunächst die Landwirtschaft weiter, arbeitete mit 23 zeitweise in einer Fabrik für Wurstwaren - 14 Stunden am Tag, zwei freie Tage im Monat.
Den Absprung nach Europa fand sie, als die mit einem Deutschen verheiratete Schwester ihres Schwagers ein Foto mitnahm - ein Arbeitskollege des Deutschen lud die Frau ein. Sie heiratete den Fernfahrer, lebte mit ihm erst in Frankreich und brachte dort ihre erste Tochter zur Welt - ebenfalls in einer Hausgeburt, bei der alles glatt lief. Auf dem Umweg über Spanien kam das Paar vor etwa zehn Jahren nach Erftstadt, wo die Familie des Mannes lebte. Hier kam ein Sohn zur Welt - im Krankenhaus.
Im März 2009 starb der Mann dann plötzlich an einem Herzinfarkt - da wussten beide noch nicht, dass ein drittes Kind unterwegs war. „Als sie es merkte, verheimlichte sie die Schwangerschaft - oder besser: sie erzählte keinem davon“, sagte Möller mit Blick auf die zurückgezogene Art der Angeklagten. Für das Mädchen, das sie zur Welt brachte, hatte die Frau schon einen Namen: es sollte „Linda“ heißen.
Wie es dazu kam, dass sie ihr Kind einfach sterben ließ, konnte sich die Frau auch gestern vor Gericht nicht erklären. „Ich habe mich hingesetzt und zugeschaut. Ich wusste nicht, was ich tun und was ich denken soll“, sagte sie den Richtern.
Das Gericht hielt es für glaubwürdig, dass die Frau, die zwar Sprachkurse besucht, aber bis heute nur sehr schlecht deutsch spricht, nach dem Tod ihres Mannes völlig hilflos war, obwohl sich dessen Familie um sie kümmerte. Dass es sich nur um eine Ausnahmesituation handelte, zeige sich aber daran, dass sich die Frau um ihre beiden anderen Kinder ganz normal gekümmert habe. Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass nach der Tragödie, die sich ereignet hat, eine Haftstrafe ohne Bewährung nicht in Betracht kam.
„Eine weitere Traumatisierung und ein Auseinanderreißen der Familie ist nicht notwendig“, stellte auch der Staatsanwalt fest. In der rechtlichen Bewertung der Sache war er sich mit dem Gericht zunächst aber nicht einig. Angeklagt war die 42-Jährige wegen versuchten Totschlages durch Unterlassen - wegen Versuchs, weil nicht nachzuweisen war, ob das Kind überhaupt hätte gerettet werden können. Nach dem Geständnis der Frau hielt das Gericht den Vorwurf eines Tötungsvorsatzes für widerlegt: „Wir nehmen ihr ab - nein, es ist für uns sogar unzweifelhaft, dass sie ihr Kind nicht töten wollte.“
Davon ließ sich auch der Staatsanwalt überzeugen und beantragte eine Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Aussetzung des eigenen Kindes und versuchter gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall. Die Kammer sah auch bei der Aussetzung nur einen Versuch und kam zu einer milderen Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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