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Mammutprozess

Lustreisen vor dem Landgericht

Von Andreas Arnold, 07.09.10, 11:41h, aktualisiert 07.09.10, 15:41h

Der so genannte Lustreisen-Prozess geht ab Freitag in die nächste Instanz. Und schon jetzt zeichnet sich ab, dass es ein Mammutprozess geben wird. 41 Verhandlungstage hat das Kölner Landgericht bis August 2011 bereits terminiert.

Lustreisen-Prozess
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"Freispruch" fordert Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker (Mi.) für seinen Mandanten Günther Schibbe, den Ex-Geschäftsführer der Aggergas.
Lustreisen-Prozess
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"Freispruch" fordert Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker (Mi.) für seinen Mandanten Günther Schibbe, den Ex-Geschäftsführer der Aggergas.
KÖLN/GUMMERSBACH - Die 4. kleine Strafkammer will klären, ob Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Gasgesellschaft Aggertal sich unter anderem der Vorteilsannahme oder der Untreue schuldig gemacht haben, indem sie an Reisen teilgenommen haben, die weder Dienstreisen noch Fortbildungen waren. So waren auf Einladung der Aggergas Mitglieder von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung im Mai 2001 anlässlich deren Jubiläums nach Rom gereist.

Das Gummersbacher Amtsgericht hatte in erster Instanz nach 23 Verhandlungstagen Geldstrafen gegen vier Angeklagte verhängt. Gegen zehn weitere Angeklagte, darunter auch amtierende Bürgermeister, war das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt worden.

Wegen Untreue sollte Dr. Klaus Blau, damals Aufsichtsratschef der Aggergas, 36 000 Euro Geldstrafe zahlen sowie den Wert seiner vier Reisen in Höhe von 16 000 Euro erstatten. Für Vorteilsannahme in drei Fällen sollte der damalige Aufsichtsratschef der Stadtwerke Wermelskirchen und später der Wipperfürther BEW, Karl Heinz Opitz, 24 000 Euro Geldstrafe und 11 000 Euro Wertersatz leisten. Die damaligen Geschäftsführer von Aggergas und BEW, Günther Schibbe und Wilhelm Heikamp, wurden wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung in jeweils sechs Fällen, davon zwei in Tateinheit mit Untreue, verurteilt. Heikamp sollte 24 000 Euro Geldstrafe und 13 000 Euro Wertersatz bezahlen. Schibbe, der seit mehr als drei Jahren in Rente ist, sollte 9000 Euro Geldstrafe und 18 000 Euro für seine Reisen bezahlen.

Becker fordert für Schibbe Freispruch

Schibbes Verteidiger, der Bergneustädter Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, will einen Freispruch. "Deshalb haben wir gegen das Gummersbacher Urteil Widerspruch eingelegt." Die Vielzahl der Prozesstage und die Länge des Prozesses nennt er "durchaus üblich". Wobei ein derart langes Verfahren für seinen Mandanten eine Belastung sei.

Aus Sicht des Landgerichtes sind Größe und Dauer des Lustreisen-Prozesses "nichts Besonderes", wie dessen Sprecher Dr. Dirk Eßer betont. Die Länge des Verfahrens erkläre sich durch die Vielzahl der Prozessbeteiligten, die man unter einen Hut habe bekommen müssen. Ob tatsächlich alle Verhandlungstage benötigt werden, werde das Verfahren zeigen. Denkbar sei auch, dass das Gericht schon früher zu einem Ergebnis kommt.



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