Erstellt 09.09.10, 18:23h, aktualisiert 09.09.10, 18:24h
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Vortag überraschend entschieden, die Monopolregelung des Staatsvertrages zum Glücksspiel von 2008 sei "nicht mehr gerechtfertigt". Sie verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung der staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen.
Der Fachverband Glücksspielsucht forderte die Bundesregierung auf, die vom EuGH kritisierten Schwachpunkte zu beheben. "Dazu gehört auch, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Ergebnisse der aus Steuergeldern finanzierten Studie zur Evaluierung der Spielverordnung, die die eigene Politik scheinbar nicht im besten Licht erstrahlen lässt, nicht weiter unter Verschluss hält", betonte Füchtenschnieder. Außerdem müsse das Ministerium seine "Klientelpolitik zugunsten der Automatenbranche" endlich beenden. Und die Bundesländer müssten die im Staatsvertrag festgelegten Werbebeschränkungen konsequenter umsetzen. (dpa)
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