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Bettensteuer

Elf Millionen Euro für die Stadt

Erstellt 09.09.10, 19:03h, aktualisiert 09.09.10, 20:18h

Die NRW-Landesregierung hat die Satzung zur Bettensteuer der Stadt Köln genehmigt. Damit ist die Übernachtungssteuer auch in allen anderen Kommunen zugelassen. In Köln heißt die Bettensteuer „Kulturförderabgabe“.

Bettensteuer Köln
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Das Land NRW hat die Bettensteuer genehmigt. (Bild: dpa)
Bettensteuer Köln
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Das Land NRW hat die Bettensteuer genehmigt. (Bild: dpa)
Nachdem das Land NRW gestern die Erhebung der Kulturförderabgabe genehmigt hat, rechnet Stadtkämmerer Guido Kahlen 2011 mit Erträgen von rund elf Millionen Euro. Mit der „Bettensteuer“ werden ab 1. Oktober alle „entgeltlichen Beherbergungen“ von Hotels über Ferienwohnungen bis zu Campingplätzen und Schiffen besteuert. Der Steuersatz von fünf Prozent bemisst sich nach dem Zimmerpreis inklusive Mehrwertsteuer. Mit den Einnahmen sollen Kürzungen im Kulturbereich abgefedert werden.

„Wir werden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Bettensteuer zunichte zu machen“, so Dehoga-Geschäftsführer Christoph Becker. Neben einem Imageschaden für Köln bedeute die in Baden-Württemberg als verfassungswidrig eingestufte Steuer für Stadt und Hotellerie einen hohen Verwaltungsmehraufwand. Die Steuer müsse auf der Rechnung separat ausgewiesen werden; der Gast könne eine Erstattung beantragen. Die Hotels könnten die Steuer nicht mehr auffangen und würden sie an den Gast wie eine Kurtaxe weitergeben, so Excelsior-Hotelchef Wilhelm Luxem. Die Stadt hat zu Fragen über die Abgabe eine Hotline eingerichtet, Ruf 221-9 69 13. (KE)



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