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Lustreisen-Prozess

Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Von Andreas Arnold, 10.09.10, 14:19h, aktualisiert 10.09.10, 18:50h

Direkt am ersten Verhandlungstag des so genannten Lustreise-Prozesses hat das Kölner Landgericht das Strafverfahren gegen die vier Angeklagten gegen hohe Geldauflagen eingestellt. Die Geldauflagen wurden doppelt so hoch angesetzt wie die damaligen Reisekosten.

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Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker (Mi.) und sein Mandant Günther Schibbe, Ex-Geschäftsführer der Aggergas.
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Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker (Mi.) und sein Mandant Günther Schibbe, Ex-Geschäftsführer der Aggergas.
Der erste Verhandlungstag im so genannten Lustreisen-Prozess war zugleich der letzte. Das Kölner Landgericht hat das Berufungsverfahren gegen die vier Angeklagten gegen hohe Geldauflagen eingestellt. Damit ist das Urteil des Gummersbacher Amtsgerichts vom 27. April 2009 hinfällig. Den vier Männern, die gestern - ohne vorbestraft zu sein - das Landgericht verließen, war unter anderem Untreue oder Vorteilsnahme zur Last gelegt worden, weil sie an Reisen der damaligen Gasgesellschaft Aggertal oder der BEW teilgenommen hatten, die unter anderem nach Rom und Danzig geführt hatten und überwiegend touristischen Charakter hatten.

Im Einzelnen angeklagt waren Dr. Klaus Blau, heute Gummersbachs erster Beigeordneter und Stadtkämmerer, damals Aufsichtsratschef der Aggergas (31 385 Euro Geldauflage), Karl Heinz Opitz, ehemaliger Aufsichtsratschef der Stadtwerke Wermelskirchen (23 320 Euro) sowie die beiden damaligen Geschäftsführer der Aggergas und BEW, Günther Schibbe (36 874 Euro) und Wilhelm Heikamp (26 000 Euro).

Als Berechnungsgrundlage für die Geldauflagen dienten die Pro-Kopf-Kosten der Reisen, an denen die Angeklagten, teilweise mit ihren Ehefrauen, teilgenommen hatten. Die jeweiligen Summen wurden verdoppelt, fielen aber durchweg geringer aus als die Geldstrafen des erstinstanzlichen Urteils.

Vor Einstellung des Verfahrens gaben Blau, Schibbe, Heikamp und Opitz vorbereitete Erklärungen ab. Offenbar kam diese Entwicklung des Verfahrens für die Prozessbeteiligten nicht überraschend. Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung hatten, wie zu erfahren war, bereits in den letzten Wochen über die Konditionen gesprochen, zu denen das Verfahren eingestellt werden könnte.

Klaus Blau beteuerte, er habe zu keiner Zeit daran gedacht, dass er sich mit der Teilnahme an den Reisen auf strafrechtlich bedenklichen Terrain bewege. Solche Reisen seien in der Energieversorgerbranche Anfang der 2000er Jahre üblich gewesen, und es habe auch keine rechtlichen Beanstandungen bis zu diesem Zeitpunkt gegeben. In einer schriftlichen Erklärung Blaus heißt es, „ihm sei es wichtig, dass das prozessual wie materiell-rechtlich mehr als fragwürdige Urteil des Amtsgerichts Gummersbach damit aus der Welt“ sei.

Günther Schibbe räumte ein, er habe seinerzeit nicht hinterfragt, ob die Reisen rechtlich zulässig seien. Allerdings wies er auch darauf hin, dass es nie eine Beanstandung des Finanzamts gegeben habe.

Staatsanwalt Renke Hoogendoorn sagte, bereits in der ersten Instanz habe man kurz davor gestanden, das Verfahren einzustellen. Allerdings habe er damals bei den Angeklagten nicht erkennen können, dass sie die Unrechtmäßigkeit ihres Handels eingesehen hätten. „Das stellt sich für mich jetzt anders dar.“

Das Geld, das Blau, Schibbe, Opitz und Heikamp bis Jahresende überweisen müssen, geht auch an soziale Einrichtungen, darunter den Ökumenischen Hospizdienst und die Evangelische Kirchengemeinde in Gummersbach.



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