Erstellt 10.09.10, 16:30h
Wer einen Säugling so verletze, könne nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen, sagte der Richter. Außerdem habe der Angeklagte im Lauf des Prozesses keine Reue, sondern eher Selbstmitleid gezeigt. Der psychisch kranke Mann hatte angegeben, er habe zum Tatzeitpunkt Erscheinungen gehabt und könne sich an die Verletzungen nicht erinnern. Die 26-jährige Mutter des Kindes, die im Prozess als Zeugin aussagte, hatte die Rippenbrüche mit der Babygymnastik zu erklären versucht.
(dpa)
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