Von Christoph Pierschke, 14.06.11, 07:03h
Dass ihn das Bonner Schöffengericht nun wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte, ist auch eher dem Zufall geschuldet. Immerhin transportierte der 28-Jährige die Drogen unbehelligt in seine Bonner Wohnung. Doch einige Tage später vergaß er, die Handbremse seines vor dem Mehrfamilienhaus geparkten Autos anzuziehen, wodurch sich der Wagen selbständig machte und einen Unfall verursachte. Als zwei Polizisten den Schaden inspizierten, telefonierte der Drogendealer in spe gerade am offenen Fenster seiner Wohnung im ersten Stock lautstark mit einem Freund. „Oh Scheiße, da ist die Polizei", hörten die erstaunten Beamten vor dem Haus und klingelten daraufhin bei dem 28-Jährigen.
Der aber glaubte irrtümlich, die Polizisten seien ihm wegen des Marihuana-Einkaufs auf die Schliche gekommen, da er von seinem „Autounfall" noch gar nichts mitbekommen hatte. Prompt legte er vor den verdutzten Beamten ein Geständnis ab und übergab ihnen 10 Gramm Marihuana, die auf dem Wohnzimmertisch lagen. Ob er noch mehr Drogen besitze, fragten die Polizisten und waren noch erstaunter, als der 28-Jährige weitere 80 Gramm Cannabis hinter dem Schrank hervorholte. Statt eines Autounfalls hatten sie mit einem Mal einen Drogenschmuggel aufgeklärt.
Vor allem wegen seines freimütigen Geständnisses und weil er trotz verbleibender Zweifel Ersttäter ist, kam der 28-Jährige vor Gericht mit einer milden Strafe davon.
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