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Private oder Gesetzliche?

Regeln für einen Kassen-Wechsel

Erstellt 10.01.12, 12:00h, aktualisiert 10.01.12, 12:20h

Für den Wechsel von der privaten in die geseztliche Krankenversicherung gelten strenge Regeln. Die sollte man kennen - und auch einhalten. Sonst droht großer Ärger. Quatsch ist auf jeden Fall, nur das Versicherungsunternehmen wechseln zu wollen, sagt Experte Frank Zielke.

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Laut Spiegel sind 2010 etwa 68.000 Privatpatienten zur Techniker Krankenkasse gegangen (Bild: dpa).
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Laut Spiegel sind 2010 etwa 68.000 Privatpatienten zur Techniker Krankenkasse gegangen (Bild: dpa).
HAMBURG - Privatversicherte sollten ehrlich sein, wenn sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wollen. „Sich ein Wechselrecht mit Tricks zu erschleichen, ist gefährlich“, sagte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg dem dpa-Themendienst. Fliege der Schwindel auf, verlören die Versicherten unter Umständen ihren Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung und müssten sich wieder privat versichern. Auch Schadenersatzforderungen seien eine mögliche Folge.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. „Wer im Jahr weniger als 50 850 Euro brutto verdient, wird wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert“, erklärte Rudnik. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld könnten sich eine gesetzliche Kasse suchen. „Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen allerdings in der privaten Krankenversicherung bleiben.“ Auch wer älter als 55 Jahre ist, könne nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Allerdings könnten Privatversicherte mit ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln, das Gehalt zu reduzieren. „Dadurch würde ich dann wieder unter die Versicherungsgrenze rutschen und wäre damit wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert“, sagte Rudnik. Über die Einzelheiten sollten Betroffene aber auch mit der Krankenkasse sprechen. Denn für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Haben Privatversicherte keine Möglichkeiten, wieder zu einer gesetzlichen Kasse zu wechseln, könnten sie sich bei ihrer Versicherung nach einem billigeren Tarif umsehen. Mit einem solchen Schritt ließen sich monatlich mehrere hundert Euro monatlich sparen. Allerdings sollten die Leistungen dabei genau verglichen werden.

Nicht empfehlenswert sei es, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln. „Das ist der schlechteste Rat, den man geben kann“, sagte Rudnik. Denn damit sei meist eine neue Gesundheitsprüfung verbunden. Zudem gingen die bisher erworbenen Altersrückstellungen verloren.(dpa)



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