Erstellt 10.01.12, 12:00h, aktualisiert 10.01.12, 12:20h
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. „Wer im Jahr weniger als 50 850 Euro brutto verdient, wird wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert“, erklärte Rudnik. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld könnten sich eine gesetzliche Kasse suchen. „Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen allerdings in der privaten Krankenversicherung bleiben.“ Auch wer älter als 55 Jahre ist, könne nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Allerdings könnten Privatversicherte mit ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln, das Gehalt zu reduzieren. „Dadurch würde ich dann wieder unter die Versicherungsgrenze rutschen und wäre damit wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert“, sagte Rudnik. Über die Einzelheiten sollten Betroffene aber auch mit der Krankenkasse sprechen. Denn für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Haben Privatversicherte keine Möglichkeiten, wieder zu einer gesetzlichen Kasse zu wechseln, könnten sie sich bei ihrer Versicherung nach einem billigeren Tarif umsehen. Mit einem solchen Schritt ließen sich monatlich mehrere hundert Euro monatlich sparen. Allerdings sollten die Leistungen dabei genau verglichen werden.
Nicht empfehlenswert sei es, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln. „Das ist der schlechteste Rat, den man geben kann“, sagte Rudnik. Denn damit sei meist eine neue Gesundheitsprüfung verbunden. Zudem gingen die bisher erworbenen Altersrückstellungen verloren.(dpa)
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
27. Mai 2012,
Kölner Philharmonie
Jugendliche Schläger weiter flüchtig
FC-Schnupperkurs mit Stanislawski
![]() |
Bubble Shooter » 1179 Spieler |
![]() |
Mahjongg Fortuna » 1105 Spieler |
![]() |
Zuma » 862 Spieler |
![]() |
Bookworm » 703 Spieler |
![]() |
1912 Titanic Mystery » 675 Spieler |